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Oliver Friederici
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Frage von Volker N. •

Frage an Oliver Friederici von Volker N. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Friedirici.

Erst einmal Danke für die schnelle Antwort auf meine Frage.

Warum können Sie mir keine persönliche Antwort auf meine Frage geben ?

Ein Widerspruch gegen diese unrechtmässig angeordnete Mehrarbeit habe ich bereits 2001 , wie viele meiner Kollegen auch eingelegt. Eine zufriedenstellende Antwort bekam ich damals nicht sondern nur den Hinweis, das die Feuerwehr von dieser Regelung ( 48 Stunden pro Woche maximal ) nicht betroffen ist !
Es gab nun einige Kollegen, die geklagt haben, viele jedoch nicht. Nun werden voraussichtlich die Kollegen leer ausgehen, die dem Arbeitgeber , dem Senat, vertraut haben und geglaubt haben, das sie der Senat nach Recht und Gesetz entlohnt ! Der Senat hat nun aber bis zum Letzten dagegen prozessiert und nicht wie andere Städte, den Feuerwehrleuten ihre Überstunden abgegolten .
Inzwischen hat sogar der Hamburger Senat entschieden, den Feuerwehrleuten, egal ob sie geklagt hatten oder nicht, ihre Überstunden abzugelten und das nach nur zwei Wochen Bedenkzeit, das heisst nachdem das Urteil vom Bundesverwaltungsgericht begründet wurde ! In Berlin liegt die Begründung schon mindestens sechs Wochen vor.
Warum benötigt der Berliner Senat so lange , um hier eine Entscheidung zutreffen ?
Ist dem Berliner Senat die Arbeit der Berliner Feuerwehrleute wirklich so wenig wert ?
Diese Überstunden haben die Kollegen über viele Jahre unrechtmässig ableisten müssen und nun sieht es so aus, als ob der Senat sie unbezahlt lassen will.
Das kenne ich bisher nur von Arbeitgebern im privaten Sektor. Das ich so etwas aber einmal bei einem öffentlichen Arbeitgeber erleben muss, schlägt schon dem Fass den Boden aus.
Das heisst für mich und meine Kollegen, das ich meinem Arbeitgeber nicht mehr vetrauen kann und alle Anweisungen und Regelungen rechtlich prüfen lassen muss !
Und den Hinweis auf knappe Haushaltsmittel lasse ich hier nicht gelten angesichts des Flughafenbaus und anderer Verschwendungen.

Mit freundlichen Grüssen
V. Neye

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Neye,

es tut mir Leid: Einen neuerlichen Sachstand nicht erkennen zu können, so dass ich Ihnen keine weitere oder anders lautende Antwort geben kann, als die Ihnen bereits vor rund 1 1/4 Jahren und am 19.09.12 gegebene schriftliche Äußerung.

Verweise daher ausdrücklich auf die Ihnen bereits übermittelten Antworten!

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Friederici