Frage an Ole von Beust von Jule T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr von Beust,
Ihrer Antwort an Frau Kainzberger entnehme ich, dass Sie sich auchgenscheinlich mit dem Hundegesetz so gar nicht auskennen. Fakt ist, dass das Hundegesetz die Hundehalter nicht zur Gehorsamsprüfung verpflichtet, sie ist freiwillig und Voraussetzung dafür, den Hund von der Leine befreien zu lassen. Solange Hundehalter aber in den einzelnen Bezirken unterschiedlich behandelt werden, wird diese Gehorsamsprüfung wohl weiterhin keine große Akzeptanz finden.
Sie sprechen die Rückgänge der Beißvorfälle an. Woher haben Sie die Zahlen? Mit welchen Erhebung begründen Sie die Rückgänge, wenn Beißvorfälle doch erst seit Inkrafttreten des Hundegesetzes systematisch registriert werden?
Mit freundlichen Grüße
eine über das Gesetz mehr als ungehaltene Hundehalterin