Frage an Ole von Beust von Rainer S. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr von Beust,
Gesetze sind kein Selbstzweck, sondern sollen das Miteinander in der Demokratie regeln und sollten daher nachvollziehbar und verständlich sein.
Folgende Problematik lässt mich jedoch daran zweifeln:
Ich bin seit Mitte 2007 Rentner regulärer Altersrentner und habe Anfang diesen Jahres ca. 2000 Euro von einer Direktversicherung erhalten, die meine Firma vor Jahren für mich abgeschlossen hatte.
Daraufhin forderte mich meine Krankenkasse auf, 10 Jahre lang einen monatlichen Beitrag von 3,05 Euro zu zahlen (ergibt 366 Euro), wozu ich als Empfänger einer Betriebsrente gemäß gesetzlicher Vorschriften zur Beitragspflicht von Versorgungsbezügen verpflichtet wäre (1/120 der Leistung für die Dauer von 10 Jahren).
Diese unverständliche Regelung führt nach Auskunft eines Krankenkassen-Mitarbeiters sogar zu solch unsinnigen Forderungen wie monatlich 0,17 Euro für 10 Jahre!
Frage 1: Wieso ergibt sich wegen einer einmaligen Zahlung eine Beitragspflicht für 10 Jahre?
Frage 2: Wieso wird meine Direktversicherungssumme um 18% reduziert?
Sagen Sie bitte nicht, das geschehe wegen gesetzlicher Vorschriften, sondern erläutern Sie mir bitte die Berechtigung und den Sinn dieser Regelungen.
Beste Grüße von Rainer Schumacher
Sehr geehrter Herr Schumacher,
Sie sprechen eine sehr spezielle Frage an. Warum die grundsätzlich positiv zu wertende betriebliche Altersvorsorge in Ihrem Fall zu diesem Ergebnis führt, kann ich Ihnen ohne weiteres leider nicht erläutern. In den letzten Jahren wurden auf Bundesebene die Gesetze, die die Bedingungen für die betriebliche Altersvorsorge regeln, mehrfach geändert. Diese Details sind ohne weitere persönliche Informationen nicht zu beantworten. Wenn Sie möchten, können Sie mir über info@cduhamburg.de weitere Informationen geben, damit ich mich entsprechend kundig machen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Ole von Beust