Frage an Ole von Beust von Christian A. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr von Beust,
meine Frage an Sie: Wie stehen Sie zur Zwangsmitgliedschaft der Unternehmen in den Kammern ?
In einer modernen Gesellschaft ist eine zwangsweise Mitgliedschaft in einer Organisation, welche auch immer, überholt. Laut UN-Menschenrechtsgesetzten ist dies laut § 20 auch nicht zulässig.
Text: Artikel 20
(1) Jeder Mensch hat das Recht auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit zu friedlichen Zwecken.
(2) Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.
Quelle: http://inidia.de/allgemeine_erklaerung_der_menschenrechte.htm
Wieso wird an diesen Gesetzen hierzulande immer noch festgehalten? Ausbildungsverträge und gutachterliche Stellungnahmen, sowie die Vertretung des Allgemeininteresses der Wirtschaft ( was ist das ? ) können jederzeit privatwirtschaftlich organisiert werden und rechtfertigen keinesfalls diesen gravierenden Einschnitt in die persönliche Freiheit des Einzelnen.
Mit Freundlichem Gruß,
C. Anhalt
Sehr geehrter Herr Anhalt,
das Bundesverfassungsgericht hat sich mehrfach mit der Pflichtmitgliedschaft bei Kammern befasst. Es kommt ebenso wie das Bundesverwaltungsgericht zu dem Ergebnis, dass derartige Pflichtverbände nicht gegen das Grundgesetz verstoßen. Richtig ist allerdings, dass auch im Kammerwesen immer wieder überprüft werden muss, ob und wie Effizienzgewinne und damit Entlastungen für die betroffenen Unternehmen erzielt werden können. Hier haben die Kammern in den letzten Jahren deutliche Verbesserungen erzielt.
Mit freundlichen Grüßen
Ole von Beust