Frage an Ole von Beust von bea a. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
hallo herr beust,
in der presse war zu lesen, dass der cdu-landesvorstand von allen menschen, die auf einem aussichtsreichen platz der cdu-listen kandidieren möchten eine morgengabe von 2326 euro verlangt, bevor er ihnen diese kandidatur ermöglicht.
da sie auf einem aussichtsreichen platz gelandet sind, gehe ich davon aus, dass sie auch dieses eintrittsgeld bezahlt haben - was ihnen mit ihrer senatorenbesoldung von über 12.000 euro monatlich wohl auch nicht allzu schwer gefallen sein dürfte.
meine fragen an sie:
1) halten sie diese einforderung einer pflichtspende vor der kandidatenaufstellung mit dem prinzip des freien und gleichen passiven wahlrechts für alle bürgerinnen vereinbar?
2) wie sieht es mit menschen aus, die nicht über die gleichen finanziellen mitteln verfügen wie sie? schüler, studentinnen, arbeitslose oder kinderreiche menschen mit normalen einkommen werden damit von der cdu an der kandidatur gehindert, den der landesvorstand will ja, dass das geld von den kandidaten selbst kommt und nicht ggf. bei sponsoren eingeworben wird.
Sehr geehrte Frau Aschauer,
vielen Dank für Ihre Frage.
Bei der Kandidatenspende handelt es sich um eine freiwillige Abgabe, die im Einvernehmen mit allen Beteiligten gespendet wird. Wichtig ist es festzuhalten, dass zuerst die Kandidaten parteiintern gewählt werden und nach diesem Prozess die Kandidatenspende geleistet wird. Die Aufstellung der Kandidaten für die Bürgerschaft erfolgt selbstverständlich nach den allgemein gültigen demokratischen Prinzipien.
Hinsichtlich Ihrer Frage nach den Kandidaten, die diese Abgabe nicht entrichten können, möchte ich anmerken, dass für diesen Fall ein parteiinternes Gremium über den weiteren Verkauf entscheidet und bisher immer eine Lösung gefunden wurde, die zur Zufriedenheit aller ausfiel. Niemand musste aufgrund finanzieller Aspekte auf seine Kandidatur verzichten.
Mit freundlichen Grüßen
Ole von Beust