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Ole von Beust
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Frage von Erich O. •

Frage an Ole von Beust von Erich O. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr von Beust.

Entschuldigen Sie meine Nachfrage. Ich bin nur ein dummer Hauptschüler, aber da gibt es Tausende Bürger, die den selben Vorgang kennen und das Grundgesetz nicht nur achten sondern auch für dessen Einhaltung kämpfen. Inzwischen ist wohl auch zu Ihrer Partei durchgedrungen, dass es diesbezüglich bereits Prozesse gibt. Es ist also keineswegs allein meine Auffassung von Recht und Gesetz.

Sie teilen die Auffassung nicht, dass das USt/MwSt Gesetz gem. Art. 19 GG, nichtig ist und sehen keinen Handlungsbedarf.

Bedeutet das nicht, dass Sie Ihre Meinung, zu für den Staat unbequeme Angelegenheiten, nicht nur über das Rechtsempfinden der Bürger sondern auch über die Verfassung stellen? Ist das Ihr Verständnis von demokratischem Recht?

Mit freundlichen Grüßen
Erich Ollnow

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Ollnow,

selbstverständlich stelle ich meine Meinung nicht über die Verfassung. Es handelt sich hier nicht um eine politische, sondern um eine juristische Frage, die von den Gerichten entschieden werden wird. Je nach Ausfall der Gerichtsentscheidungen wird der Gesetzgeber tätig werden. Im Moment erkenne ich jedoch keinen Handlungsbedarf.

Mit freundlichen Grüßen

Ole von Beust