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Ole von Beust
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Frage von bernd h. •

Frage an Ole von Beust von bernd h. bezüglich Finanzen

sehr geehrter Herr Bürgermeister,
z. Zt. vernimmt man überall von Regierungen und Politikern (auch von Frau Merkel) dass die Mitarbeiter an Gehaltserhöhungen kräftig beteiligt werden sollen.

Warum gewähren Sie hochherrschaftlich den Hamburger Beamten nur eine Erhöhung der Bezüge i.H.v. 1,9 % (bei mir ca. 45,- € ), was nicht einmal die Preiserhöhungen der letzten Jahre ausgleicht.
Wäre es nicht fair den Hamburger Beamten etwas mehr zu geben, da die Einnahmen sprudeln.
Es wird scheinbar alles in andere Objekte gestopft, für die Promis, z.B. Elbphilharmonie, die sich der normale Bürger gar nicht leisten kann.

Vielen Dank für eine kommende Antwort, die auch für die Wahl für mich wichtig ist.

Bernd Hamann

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Hamann,

mit der Föderalismusreform 1 im September 2006 sind die Gesetzgebungskompetenzen im Besoldungs- und Versorgungsrecht auf die Länder übergegangen, so dass jetzt jedes Land für seine Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter für die Besoldung und damit auch für eine Besoldungsanpassung zuständig ist. In den 16 Ländern hat es bereits vor dieser veränderten Rechtslage, insbesondere beim sog.Weihnachtsgeld (Sonderzahlung) aufgrund der Haushaltslagen Abschmelzungen bzw.Streichungen gegeben. Auch bei den Besoldungsanpassungen gibt es kein einheitliches Länderbild mehr. Vergleichbar sind daher nicht mehr die monatlichen Bezüge, sondern ausschließlich das Jahreseinkommen. Hier befindet sich Hamburg im Vergleich zum Bund und den anderen Ländern durch die nachfolgend genannten Fakten in der Spitzengruppe.

* Das Hamburgischen Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2007/2008 enthält für den Beamten- und Richterbereich folgende Maßnahmen:
* Am 1. August 2007 wurde eine Einmalzahlung in Höhe von 560 Euro (bei Teilzeit anteilig entsprechend dem Beschäftigungsumfang) gezahlt. Für Anwärterinnen und Anwärter betrug die Einmalzahlung 225 Euro.
* Ab 1. Januar 2008 wurden die Dienstbezüge linear um 1,9 % erhöht.
* Die Sonderzahlung (sog. Weihnachtsgeld) beträgt 66% der Dezemberbezüge (Besoldungsgruppen bis A12, C1 und für Anwärter), für alle übrigen Besoldungsgruppen 60% (jeweils zuzüglich eines Sonderbetrages für Kinder von 25,56 Euro). Zusätzlich erhalten Aktive bis zur Besoldungsgruppe A 8 im Monat Juli 332,34 Euro (früheres Urlaubsgeld).
* Darüber hinaus wurde der Familienzuschlag für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind für die Jahre 2007 - 2009 monatlich um je 50 Euro erhöht.
* Schließlich wurde ab 1. Januar 2008 1% der Jahresbesoldung für die vorgesehene Einführung leistungsorientierter Bezahlungselemente bereit gestellt. Die nähere Ausgestaltung bleibt einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren vorbehalten. Da ein einheitliches Vergabesystem für den Dienst- und Tarifbereich angestrebt wird, müssen zunächst aber die laufenden Tarifverhandlungen erfolgreich zum Abschluss gebracht werden.

Diese Maßnahmen zeigen, dass der Senat die Arbeit der Beamtinnen und Beamten auch finanziell auf hohem Niveau honoriert.

Mit freundlichen Grüßen

Ole von Beust