Frage an Ole von Beust von Irmgard T. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
hiermit möchte ich Sie höflich bitten, mir nachfolgende Fragen zu beantworten: Finden Sie es in Ordnung, dass auf Hundeauslaufflächen Rattengift ausgelegt wird? -Jaarsmoor- Warum beantworten Sie keine Fragen zum Thema Tierschutz? Was unternehmen Sie in dieser Stadt, um gegen Tierquälereien vorzugehen? Wenn damals Ibraim K. für den Tot eines Kindes nebst Tierquälerei seiner beiden Hunde eine lächerliche Strafe erhalten hat, warum ein neues Hundegesetz für unbescholtene Bürger?. Was habe ich als Hundehalterin mit gesetzlosen Menschen zu tun? Was bitteschön tun Sie für die Sicherheit dieser Stadt? Viele Kinder haben nicht einmal genug Geld, um sich ein Mittagessen leisten zu können, werden Sie diesen Zustand verbessern? Hilft da ein Hundegesetz? Da Sie ja dieses Hundegesetz unterstützt haben, warum gibt es nicht einheitliche Richtlinien für ganz Hamburg, was den Freilauf für leinengeprüfte Hunde angeht? Hundeauslaufflächen sind in den Wintermonaten oder im Dunkeln ohne Beleuchtung nicht nutzbar. Wann werden Hundeauslaufflächen mit Lampen versehen, wenn man schon vom Gesetz her gezwungen wird, sich dort aufzuhalten? Oder sind dafür keine Gelder vorhanden oder noch schlimmer meinen Sie Hundehalter sind Menschen 3. Klasse? Sind Sie gegen Rassismus? Diese Fragen sind von mir aus nicht als rhetorische Fragen zu verstehen, sondern sind erstgemeint, besonders die nach dem Sinn von Rattengift auf Hundeauslaufflächen.
Ich habe bis vor kurzen Politiker noch nie Fragen gestellt, sondern grosses Vertrauen in die Politik gehabt. Es liegt an Ihnen dieses für die Bürger dieser Stadt wiederherzustellen, indem Sie Rede und Antwort stehen.
Für Ihre Mühe möchte ich mich im voraus bedanken.
Mit freundlichen Grüssen
Irmgard Töpelmann
Sehr geehrte Frau Töpelmann,
ich teile Ihre Besorgnis über das Auffinden von Rattengift auf Hundeauslaufflächen sehr und würde Sie bitten, als aufmerksame Bürgerin bei Ihrem bezirklichen Ordnungsamt entsprechende Meldung zu machen.
Das "Hundegesetz" verfolgt den Zweck die Zahl der Beißvorfälle zu mindern, die Akzeptanz von Hunden bei Nicht Hundehaltern zu erhöhen und auch den Hunden durch Training eine artgerechte Erziehung zukommen zu lassen. Viele Hunde leiden darunter, dass ihre Halter sie falsch erziehen und ihnen Grundkenntnisse normalen Hundeverhaltens fehlen. So ist das "Hundegesetz" auch ein Beitrag zu aktivem Tierschutz in unserer Stadt.
Ich danke Ihnen für Ihr Engagement
und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Ole von Beust