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Ole von Beust
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Frage von Erich O. •

Frage an Ole von Beust von Erich O. bezüglich Staat und Verwaltung

Sehr geehrter Herr von Beust

Wie stehen Sie zum Verstoss gegen das Zitiergebot (Art 19 GG), welches übergeordnete Gesetzeskraft hat und damit das USt / MwSt Gesetz seit Einführung des §27b, also Anfang 2002 für nichitg also ungültig erklärt. Die Finanzbehörden stellen sich auf den Standpunkt, dass höchstens ein Paragraph ungültig sein kann, niemals aber das ganze Gesetz. Das Grundgesetz aber ist hier eindeutig und wird missachtet. Hochrangige Angehörige der Finanzbehörden haben jedoch die Nichtigkeit bereits bestätigt.
Nähere Informationen: Das Grundgesetz Art. 19 und auch die Website curare-ev.de
Am 01.12.2006 hat Herr Köhler in seiner Rede jeden einzelnen aufgefordert, das Grundgesetz zu schützen und seine Einhaltung zu schützen. Der Bürger wird hier aber zu 100% abgeblockt, weil er die Kosten für einen Rechtsstreit nicht tragen kann. Auch Prozesskostenhilfen werden von Staatsdienern entschieden, die aber nur dann bewilligt wird, wenn Aussicht auf Erfolg besteht. Fakt ist, dass kein Staatsdiener gegen die Staatsinteressen handeln wird.
Wie werden Sie sich in der Angelegenheit, Durchsetzung des GG, Erstattung der unrechtmäßig eingezogenen USt / MwSt an die Bürger, verhalten?

Mit freundlichen Grüßen
Erich Ollnow

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Ollnow,

Ihre Ansicht, dass das MwSt-Gesetz in seiner Gänze nichtig ist und damit die MwSt derzeit unrechtmäßig eingezogen wird, teile ich nicht. Insofern besteht aus meiner Sicht auch kein Handlungsbedarf.

Mit freundlichen Grüßen
Ole von Beust