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Frage von Barbara U. •

Frage an Ole Schröder von Barbara U. bezüglich Familie

Nach § 13 A Nr. 12c des BestattG sind Hinterbliebene bestattungspflichtig und tragen die Kosten der Bestattung.
Einer Restfamilie wurde mitgeteilt, dass das auch für den Fall gilt, wo der Verstorbene den Hinterbliebenen Gewalt angetan hatte.
Dieser Mann hatte der jüdischen Ehefrau mitgeteilt, er könne verstehen, dass Hitler die Juden vergast habe und er würde sich sofort freiwillig melden, wenn eine Regierung das erneut vorhabe. Er bedrohte seine damals 8jährige Tochter, sie wäre die Nächste, die in der Holzkiste landen würde. Als die Ehefrau dazuwischen ging, versuchte er sie zu erwürgen, was nur deshalb nicht gelang, weil die Kinder flüchteten und er durch die Flucht abgelenkt wurde und die Frau ebenfalls flüchten konnte.
Ein Besuchsrecht bekam er nicht, obwohl er es mehrfach versucht hatte usw.
Sie wollten nichts von ihm haben, waren froh, dass sie Hilfe vom WEISSEN RING und therapeutische Hilfe bekamen.
Warum müssen seine Kinder jetzt die Bestattungskosten für ihren Peiniger bezahlen, obwohl sie das Erbe ausgeschlagen haben?
B. Uduwerella

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Uduwerella,

die 2005 über „Kandidatenwatch“ gestellten Anfragen habe ich beantwortet. Ich bin nach Abwägung aller Vor- und Nachteile zu dem Entschluss gekommen, mich an der Nachfolgeplattform „Abgeordnetenwatch“ der Parlamentwatch GmbH nicht zu beteiligen.

Ich möchte mit den Bürgerinnen und Bürgern direkt, transparent und ohne Umwege über Dritte kommunizieren. Meine bislang gemachten Erfahrungen haben gezeigt, dass die weitgehend anonyme Kommunikation über eine Plattform weder den Fragenden noch den Antwortenden zufrieden stellt.

Der direkte Kontakt in meinen Sprechstunden und auf den vielen Veranstaltungen im Wahlkreis, per Brief oder auch per E-Mail ist wesentlich konstruktiver, als der Umweg über „Abgeordnetenwatch“. Und ich lade Sie herzlich dazu ein, diese Gelegenheiten auch zu einem persönlichen Gespräch zu nutzen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich auf meiner Internetseite über meine politischen Initiativen zu informieren und auch dort direkten Kontakt mit mir aufzunehmen.

Eine schnellstmögliche Beantwortung von schriftlichen Bürgeranfragen aus meinem Wahlkreis Pinneberg sowie die Beantwortung von Fragen zu meinen haushaltspolitischen Fachgebieten sind für mich selbstverständlich. Schicken Sie Ihre Anfrage bitte an mein Berliner Büro, an mein Büro im Wahlkreis oder per E-Mail ( ole.schroeder@bundestag.de ) unter Angabe Ihrer postalischen Adresse, damit ich Ihnen direkt antworten kann.

Angesichts der verschiedenen direkten Kontaktmöglichkeiten bitte ich Sie um Verständnis, dass ich auf Anfragen über Abgeordnetenwatch mit diesem standardisierten Schreiben antworte.

Mit freundlichen Grüßen

Ole Schröder

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.