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Ole Schröder
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Frage von Ursula K. •

Frage an Ole Schröder von Ursula K. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Sehr geehrter Herr Dr. Schröder,

der z. Zt. noch amtierende Bundesfinanzminister erwägt, Service-Entgelte der Reisebüros für Flugscheine im grenzüberschreitenden Verkehr anteilig für die über Deutschland geflogene Strecke mit MWSt. zu belegen. Vermutlich hat er sich jedoch keine Gedanken gemacht, wie so etwas technisch möglich sein soll. Selbst bei einer Pauschale werden Reisebüros gegenüber Fluggesellschaften dadurch schlechter gestellt, da diese ihre Service-Entgelte steuerfrei erheben . Ich hoffe sehr, daß im Falle eines Regierungswechsels dieses Thema ersatzlos gestrichen wird, denn der Verwaltungsaufwand für die Reisebüros wäre immens und stünde in keinem Verhältnis zu den letztendlich nur geringen Steuereinnahmen.
Beispiel:
Flug Hamburg-Frankfurt-Johannesburg (ca. 10.000 km) Überflug Deutschland mit Lufthansa ca. 900 km; Überflug Deutschland mit British Airways via London ca. 350 km.
Ich hoffe sehr, daß sich eine neuer Finanzminister weiterreichendere Gedanken macht und der ohnehin schon arg gebeutelten Branche nicht noch unnötig Steine in den Weg legt.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Kruse,

die von Herrn Eichel geplanten Service-Entgelte der Reisebüros für Flugscheine im grenzüberschreitenden Verkehr sind der Versuch der Bundesregierung, die Finanzierung der öffentlichen Entwicklungshilfe in den Griff zu bekommen. Die Finanzierung der öffentlichen Entwicklungshilfe durch die CDU/CSU basiert auf dem besser durchdachten Einsatz von Zuschüssen (Zinssubventionen, Verbundfinanzierung) und Rückflüssen aus Entwicklungskrediten der Entwicklungspolitik. Eine Besteuerung der Service-Entgelte von Reisebüros für die über Deutschland geflogene Strecke wird es mit der CDU/CSU daher nicht geben.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Ole Schröder