(...) Zu 1.) Rechtsgrundlage im vorliegenden Fall des Syrieneinsatzes ist Artikel 24 Absatz 2 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen (Recht auf kollektive Selbstverteidigung). (...)
(...) Zu Frage 3: Es findet keine Geheimhaltung statt. Die Verhandlung von Vertragsentwürfen obliegt aber zunächst der Exekutive, anschließend müssen die Parlamente zustimmen. (...)
(...) Was sich Tsipras & Co z.B. auf dem letzten Brüsseler Krisengipfel geleistet haben, nämlich die Ankündigung, zu Hause ein Referendum abzuhalten, darf man ohne Not als dreisten Erpressungsversuch gegenüber den Geberländern bezeichnen. Man könnte sich noch seitenlang mit dem eklatanten Fehlverhalten der griechischen Politik beschäftigen. Ich möchte es aber bei der kurzen Bemerkung belassen. (...)
(...) Daher sehe ich mich, der ich kein Befürworter dieser neuen Technik bin, durchaus in der Lage, dem Gesetzentwurf zuzustimmen, sofern im laufenden Beratungsverfahren keine Lockerung der vorgesehenen Restriktionen erfolgt. (...)