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Olav Gutting
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Frage von Markus K. •

Frage an Olav Gutting von Markus K. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Gutting

Die Gewinne von Konzernen steigen seit Jahren sehr stark und sind so hoch wie nie zuvor. Diese werden häufig steuermindernd verwaltet. Die Managergehälter steigen seit Jahren ähnlich.
Die Einkommen der normalen AN, steigen dagegen seit Jahren kaum. Die Erlöse aus Produktivitätssteigerung geht fast komplett an die AG. Gleichzeitig muss ein Großteil der Bevölkerung mit Altersarmut rechnen, weil aufgrund ihres geringen Einkommens zu geringe Renteneinzahlungen erfolgen und privat kaum etwas erspart werden kann. Die demografische Entwicklung wird als Grund ebenfalls regelmäßig genannt. (Quelle ZDF Nachrichten und Reportagen.)

Würden die Einkommen der AN entsprechend der Produktivitätssteigerung wachsen, würden entsprechend größere Sozialversicherungsbeiträge und Steuern gezahlt, könnte mehr privat vorgesorgt werden, und die Binnennachfrage nach Produkten und Dienstleistungen würde steigen, weil die Normalbevölkerung ihr Geld eher ausgibt als Konzerne und Großverdiener, die nicht wissen wohin mit ihrem vielen Geld. Würde die allgemeine Einkommenssteigerung sogar etwas zur Verteuerung unserer Exportgüter führen, dann täte das gesamtwirtschaftlich der gesamten EU gut. Exportweltmeister zu sein ist, wie sie sicher wissen, keineswegs so toll, wie es meist dargestellt wird. Ein Preis sind die geringen Einkommen in Deutschland, um nur ein Beispiel zu nennen.

Mir leuchten diese Argumente im großen und ganzen ein und werden keineswegs nur von der LINKEN vertreten.
Die Regierung sieht es offenbar anders, denn sie wird nicht in dieser Richtung tätig.
Können Sie bitte erklären, warum die Regierung das anscheinend anders einschätzt?

Zur Diätenerhöhung der Abgeordneten würde ich eine Kopplung an die Steigerung der Grundlohnsumme vorschlagen. Das wäre gerecht, denn diese wird auch durch die politischen Rahmenbedingungen beeinflusst, und dürfte die Motivation der Abgeordneten hier tätig zu werden fördern.
Was meinen Sie zu diesem Vorschlag?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Kuhn,

mit Dank bestätige ich den Eingang Ihrer Mailzuschrift vom 4. dieses Monats zum Thema "Finanzen".

Sie beklagen zu Beginn Ihrer Ausführungen die in den letzten Jahren gestiegenen Konzerngewinne und Managergehälter. Was die Ertragssituation der Unternehmen angeht, sollten wir froh sein, dass unsere Wirtschaft so floriert. Es hat ja nicht zuletzt etwas mit der immer noch vorhandenen Zugkraft deutscher Qualitätsarbeit, also dem Etikett "Made in Germany" zu tun. Ohne Gewinne, keine Steuern. Nur mal so nebenbei: Allein die oberen zehn Prozent der Steuerpflichtigen sorgen für mehr als 50 Prozent des Steueraufkommens, die untere Hälfte dagegen nur für knapp acht Prozent.
Am Thema "Konzerngewinne" würde ich mich also nicht stoßen, zumal ja ein Großteil der Gewinne reinvestiert wird oder in die Rücklagen der Unternehmen fließt. Was die Managergehälter betrifft, da habe ich auch so meine Bedenken. Mir will nicht unbedingt einleuchten, weshalb in Unternehmen Vorstandsboni gezahlt werden, obwohl der amtierende Vorstand für rückläufige Geschäftsentwicklungen die Verantwortung trägt. Diesen Fall haben wir in letzter Zeit leider des Häufigeren erleben müssen. Beispiele hierfür: Volkswagen und Deutsche Bank. Die Vorstände beider Unternehmen ließen sich noch zu einer Zeit, als VW und Deutsche Bank schon von enormen milliardenschweren Regressansprüchen auf Grund verfehlter Geschäftspolitik heimgesucht wurden, kräftige Boni überweisen. Das finde ich nicht in Ordnung. Allerdings darf man in diesem Zusammenhang nicht verschweigen, dass z.B. die Deutsche Bank dabei ist, die Bonuszahlungen von ihren Managern (Ackermann, Jain, Fitschen und anderen) zurückzufordern. Auch verschiedene Manager von VW sehen sich inzwischen von ihrem Aufsichtsrat mit entsprechenden Rückforderungen konfrontiert. Diese Möglichkeit, über Malus-Regelungen getätigte Bonuszahlungen wieder einzufordern, besteht seit der Finanzkrise. Denn: eine der Lehren aus der Finanzkrise war, dass von kurzfristig ausgerichteten Vergütungsinstrumenten fehlerhafte Verhaltensanreize ausgehen können. Das hat die damalige Regierungskoalition aus CDU/CSU und FDP dazu veranlasst, ein Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung ("VorstAG") zu verabschieden. Die damit verbundene Neufassung des § 87 des Aktiengesetzes (AktG) sorgt für eine Stärkung des Aufsichtsratsmandates, stellt eine größere Transparenz der Vorstandsvergütung für die Aktionäre, aber auch für die Öffentlichkeit her, und richtet die Vergütungsstruktur stärker in Richtung einer auf Nachhaltigkeit und Langfristigkeit bedachten Unternehmensführung aus.

Beim Thema "Altersarmut" bin ich nahe bei Ihnen. Es ist ja nicht erst seit heute bekannt, dass viele Arbeitnehmer bei ihren derzeitigen gering entlohnten Arbeitsverhältnissen eine Rentenbiographie erwirtschaften, die in der Nähe der Hartz IV Bezüge liegt. Es gibt mehrere Studien, die diese beklagenswerte Entwicklung belegen. Dieses Thema wird immer wieder gerne ausgeblendet, weil unsere derzeitige Rentnergeneration in aller Regel auf eine gute Alterssicherung zurückblicken kann. Doch für die zukünftigen Generationen der Rentner sieht das zum Teil anders aus. Dieses Thema muss man präventiv angehen. Hier ist die Politik in den kommenden Jahren gefordert. Die Rententhematik wird schon im kommenden Wahlkampf eine wesentliche Rolle spielen. Aber wir - und damit meine ich alle im Bundestag vertretenen Parteien - sind aufgefordert, in der kommenden Legislaturperiode nach realisierbaren Lösungen zu suchen, die auf der einen Seite die Beschäftigten, was die Höhe der Sozialabgaben betrifft, nicht überfordert und auf der anderen Seite bei Rentnerinnen und Rentnern für eine angemessene Lebensqualität im Alter sorgt.

Als nächsten Punkt erwähnen Sie die Ihrer Meinung nach zu geringe Steigerung der Arbeitnehmereinkommen. Richtig ist, dass die Arbeitnehmereinkommen zwischen 2000 und 2010 nicht sonderlich stark gestiegen sind. Vergessen darf man dabei aber auch nicht, dass wir die Finanzkrise, die an uns nicht spurlos vorüber ging, wesentlich besser gemeistert haben als alle anderen EU-Nachbarländer. Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang auszugsweise aus einer Bertelsmann-Studie vom 24. Juni 2015 zitieren: "Hohe Beschäftigung und stabiles Wachstum: Deutschland geht es wirtschaftlich gut. Dazu beigetragen hat auch die Lohnzurückhaltung im vergangenen Jahrzehnt. Nun findet eine Trendumkehr statt: Die Löhne steigen. Die Lohneinkommen der Beschäftigten in Deutschland werden bis 2020 steigen. Neu ist das Ende der Lohnzurückhaltung nicht: Schon seit 2010 werden Wachstumsgewinne wieder stärker an die Arbeitnehmer weitergegeben". Die Studie geht davon aus, dass dieser Trend in den kommenden Jahren anhält. Ursachen sind der demographische Wandel und der Fachkräftemangel. Ich bin allerdings schon der Meinung, dass wir in diesen schwierigen Zeiten - wir wollen dabei ja auch nicht die Eurokrise ausblenden - vieles richtig gemacht haben.

Sie sprechen weiterhin die Negativauswirkungen unserer Leistungsbilanzüberschüsse an. Dieser Vorwurf zieht - auch wenn er von vielen Seiten erhoben wird - dennoch nicht so absolut, weil bis zu 40 Prozent an unserer Produktion über Zuliefererbetriebe aus dem Ausland importiert werden. Im Übrigen kommt der Vorwurf gerade von denjenigen Staaten, die durch eine unsolide Finanz- und Wirtschaftspolitik in eine gefährliche Schieflage geraten sind. Kurzum: mir wollen die Argumente derer, die uns mit der Forderung nach Abbau unsere Exportüberschüsse konfrontieren, nicht so recht einleuchten.
Sich im Export künstlich zurückzunehmen, um die Ungleichgewichte in Europa zu dämpfen, wäre nach Auffassung der Bundesregierung falsch. Die deutsche Wirtschaft hat sich ihre Wettbewerbsfähigkeit mit schmerzhaften Reformen (Beispiel Agenda 2010!) erkämpft. Dafür darf Deutschland nicht bestraft werden, lautet das Credo der Regierung gegenüber überseeischen und europäischen Kritikern. Das sehe ich genauso.
Was Ihren Vorschlag zum Thema "Bemessung der Abgeordnetendiäten" betrifft, so kann ich keinen Grund erkennen, von der 2014 gefundenen und hernach im Bundestag mit klarer Mehrheit beschlossenen Regelung abzugehen. Sie wissen, dass die Parlamentarier lange nach einer vernünftigen Regelung gesucht haben, um endlich dem berechtigten Vorwurf zu entgehen, sich im Hinblick auf die Festsetzung der jährlichen Erhöhung der Diäten selbst zu bedienen.
Die Erhöhung der Diäten orientiert sich nunmehr an der Entwicklung der Nominallöhne. Als Ausgangsgröße dient die Besoldung eines Richters an einem obersten Gerichtshof des Bundes (Besoldungsgruppe R 6 mit der Zulage für Richter und Staatsanwälte bei obersten Gerichtshöfen des Bundes ohne Familienzuschlag). Diese Orientierungsgröße ist bereits seit 1995 im Abgeordnetengesetz verankert. Allerdings hatten die Abgeordnetenbezüge zuvor diese Bezugsgröße nie erreicht, da die Abgeordneten im Lichte der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklungen wiederholt auf eine Erhöhung ihrer Diäten verzichtet hatten.. Durch die jährliche Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung entsprechend der Erhöhung des Nominallohnindexes des Statistischen Bundesamtes ist sichergestellt, dass die Abgeordneten an der durchschnittlichen - positiven wie negativen - Einkommensentwicklung teilhaben. Die Entscheidung, die Vergütung an den Nominallohnindex zu koppeln, war daher richtig und es sind keinerlei Gründe sichtbar, sich von diesem Modell zu verabschieden.

Mit freundlichen Grüßen

Olav Gutting

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