Frage an Olav Gutting von Holger S. bezüglich Finanzen
Guten Morgen Herr Gutting,
am 05.05.2020 hat das BVG die massive Ausdehnung der Geldmenge (Anleihenkäufe) teilweise für verfassungswidrig erklärt und die EZB aufgefordert, 5 Problemfelder zu untersuchen, inwieweit sich diese Vorgehensweise auf Sparguthaben, Lebensversicherungen, Immobilienpreise etc. auswirkt. Die EZB hat nach eigenen Angaben bereits Unterlagen an die Bundesregierung versendet.
Haben Sie bereits Akteneinsicht genommen und falls ja, wie beurteilen Sie die Analyse ? Wie können die Bürger Einsicht nehmen ?
Danke vorab.
Gruß H. S.
Sehr geehrter Herr S.,
das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag entschieden, dass die Bundesregierung und der Deutsche Bundestag die Staatsanleihekäufe der Europäischen Zentralbank nun ausreichend geprüft haben. Damit wiesen die Karlsruher Richter die Klagen ab.
„Die Anträge sind unzulässig“, teilte das Verfassungsgericht mit. Die Anträge seien zudem unbegründet, weil Bundesregierung und Bundestag sich mit der erfolgten Prüfung und Darlegung der Verhältnismäßigkeit des Ankaufprogramms für Staatsanleihen (PSPP) der Europäischen Zentralbank (EZB) inhaltlich befasst und diese für ausreichend befunden haben.
Als Beleg für die ausreichende Prüfung führte das Gericht unter anderem verschiedene Bundestagsausschüsse, eine Aktuelle Stunde im Plenum sowie die Ausarbeitung zur Unionsrechtskonformität des PSPP durch die Wissenschaftlichen Dienste an. Auch habe der EZB-Rat zwei Beschlüsse gefasst, die die Verhältnismäßigkeit des PSPP zum Gegenstand gehabt hätten, heißt es in dem Karlsruher Beschluss.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Olav Gutting