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Frage von Ilka K. •

Frage an Olaf Schwede von Ilka K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr schwede,

wenn Sie nach dem 20. Februar in die Bürgerschaft einziehen, werden Sie sich dann für eine Änderung des Hamburger Hundegesetzes hinsichtlich der vier als unwiderlegbar gefährlich geltenden Rassen einsetzen und können Sie sich vorstellen, für eine Änderung der Grünanlagenverordnung dahingehend zu stimmen, dass Familienhunde, die durch eine Prüfung vom generellen Leinenzwang befreit sind und damit bewiesen haben, dass von ihnen keinerlei Gefahr oder Belästigung für andere Parkbesucher ausgeht, auch in Hamburgs Grünanlagen nicht mehr dem generellen Leinenzwang unterliegen?

Hundefreundliche Grüße
Ilka Kraller

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Kraller,

danke für Ihre Frage. Jeder Abgeordnete und Kandidat hat seine inhaltlichen Schwerpunkte und Arbeitsbereiche. Das neue Wahlrecht ermöglicht hier dem Wähler mit seinen Stimmen persönliche Schwerpunkte zu legen. Mein Schwerpunkt liegt im Bereich der Berufsausbildung, der beruflichen Qualifizierung und der Verbesserung der sozialen Lage junger Menschen und insbesondere der Auszubildenden in Hamburg.

Für das Hamburger Hundegesetz sind meinem Wissen nach die Innenpolitiker der SPD-Fraktion zuständig und hier auch kompetent. Dr. Andreas Dressel ist hier ein guter Ansprechpartner. Er wird ihnen die Frage der Einschätzung gefährlicher Hunderassen im Gesetz sicher gut erklären können. Ich muss zugeben, dass ich mit der Diskussion über gefährliche und nicht gefährliche Hunderassen nicht vertraut bin.

Hinsichtlich der Grünanlagenverordnung ist meinen Informationen zufolge die dort geregelte Pflicht Hunde an der Leine zu führen älter als die Diskussion über die generelle Anleinpflicht für Hunde und den Hundeführerschein. Die Gründe für diese Regelung liegen anscheinend nicht in der Gefährlichkeit für andere Personen, sondern in der möglichen Verunreinigung der Grünflächen durch Kotrückstände, möglichen Zerstörungen durch "Wühlereien" und der Gefährdung für andere in den Parkanlagen lebenden Tiere. Da leider nicht alle Hundebesitzer so rücksichtsvoll und verantwortungsbewusst wie Sie sind und sich solche Gedanken über einen angemessenen Umgang untereinander machen, kann ich diese Regelung aus persönlicher Erfahrung gut nachvollziehen. Dies ist aber eher eine persönliche Meinung, die Sie gerne anders beurteilen können.

Aus einer früheren Mitarbeit in einem Tierschutzverein ist mir die Problematik bewusst, Hunde in einer Großstadt artgerecht und angemessen zu halten. Ich bin deswegen ein großer Freund separater und abgegrenzter Hundewiesen. Durch den beengten Raum in einer Stadt wie Hamburg muss ansonsten immer ein Kompromiss zwischen verschiedenen Interessen gefunden werden,

Mit freundlichen Grüßen
Olaf Schwede