Frage von Gerhard R. • 06.09.2005
Antwort von Olaf Scholz SPD • 06.09.2005
Sehr geehrter Herr Reth,
Alle Religionsgemeinschaften können ebenfalls Körperschaften des öffentlichen Rechts werden. Selbstverständlich können auch andere theologische Fakultäten eingerichtet werden.
Mit freundlichen Grüßen