(...) Bei der Einführung der Einkommensanrechnung auf Hinterbliebenenrenten und bei der Festlegung der Höhe des Freibetrags orientierte sich der Gesetzgeber an der Höhe des Betrages, der nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen einem unterhaltspflichtigen Ehegatten als notwendiger Selbstbehalt verbleiben sollte. Denn bei einer Unterhaltsersatzleistung - wie der Hinterbliebenenrente - kann grundsätzlich nichts anderes gelten als im Unterhaltsrecht. (...)
(...) In der Tat müssen wir dafür sorgen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Rechte kennen und diese gegebenenfalls auch einfordern. Es ist allerdings grundsätzlich so, dass Rechte nur individuell einklagbar sind, dies gilt auch im Arbeitsrecht. Wer die Arbeitsgerichte in Anspruch nimmt, muss wie in den Verfahren vor den Zivilgerichten mit anfallenden Gerichtskosten und eventuell außergerichtlichen Kosten auf Grund der Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts rechnen. (...)
Sehr geehrter Herr Großkopf,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich möchte Sie gerne auf meine Antwort an Herrn H. G. vom 3. Juni 2009 hinweisen:
(...) vielen Dank für Ihre Anfrage. Dem Missbrauch, der in der Leiharbeitsbranche betrieben wird, müssen wir entgegentreten. Ich habe mich dazu schon mehrfach öffentlich, auch hier auf Abgeordnetenwatch, geäußert. (...)
Sehr geehrter Herr Steinvorth,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Zur Beantwortung Ihrer Frage möchte ich gerne auf meine Antwort an Herrn Steffens vom 23. Juni 2009 verweisen:
(...) Das geht nur mit strenger Haushaltsdisziplin. Milliardenschwere Steuererleichterungen für Leute mit sehr hohen Einkommen darf es nicht geben. Sonst zahlen in der Tat diejenigen für die Krise, die es sich am wenigsten leisten können. (...)