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Frage von Werner F. •

Will man nicht endlich den KV-und PV-Beitrag von Arbeitslosen ohne Leistungsbezug und anderer, die aus der Pflichtversicherung ausscheiden die aber zwangweise weiterversichert werden, aendern?

Sehr geehrter Herr Scholz,
in 2023 zahlen Erstgenannte einen Beitrag (KV plus PV) von 214 Euro monatlich, waehrend bei einem Midijobber mit 520,01 Euro nur der Arbeitgeber einen Gesamtsozialbeirag (also mit RV und AV) in Hoehe von ca 146 Euro zahlt. Der Arbeitnehmer zahlt 0 Euro.

Frueher und heute begruendete und begruendet man diese Ungleichbehandlung damit, dass Erstgenannte ja nicht pflichtversichert sondern freiwillig versichert waeren. Sind sie aber im Prinzip seit 2007 gar nicht mehr; seitdem sind sie pflichtversichert als freiwillig Versicherte. Ein Widerspruch in sich.
Will nicht endlich mal jemand diese unglaubliche Ungleichbehandlung beenden?
In einem ersten Schritt bat ich per Petion um eine richtige Einordnung Erstgenannter.
https://www.arbeitslos-ohne-leistungsbezug.de

Wird leider vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages ignoriert.

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