Wie verstehen Sie den Auftrag des Grundgesetzes hinsichtlich des Schutzes der ukrainischen Bevölkerung vor den Kriegsfolgen Verletzung und Tod? Wie werden Sie diesem Auftrag nachkommen?
Sehr geehrter Herr Scholz,
unser GG mit seinen Grundrechten (GR) ist aus unserer Erfahrung mit Diktatur und Angriffskrieg entstanden, nun gibt es das wieder in Europa. Die GR-Bindung aller Staatsgewalt - dazu zählen Sie, Ihre Regierung wie die Bundeswehr - in Art 1 (3) GG ist deshalb aufgenommen worden. Laut BVerfG gelten die GR universal, weltweit, und müssen durch die Staatsgewalt auch proaktiv geschützt werden. Daraus leite ich mit dem GR auf Leben und körperliche Unversehrtheit in Art 2 (2) GG ab, dass, sobald es möglich ist, auch Menschen in der Ukraine geschützt werden müssen. D.h., sobald eine Patriot-Batterie mit dt. Soldaten in der Slowakei steht, müssen z.B. auch Angriffe auf Lwiw abgewehrt werden, um die Menschen dort zu schützen, was einer Flugverbotszone gleichkäme. Alles andere wäre unterlassene Hilfeleistung. I.V.m. Art. 1 (2) GG kann man dies auch als Auftrag zur Errichtung einer Flugverbotszone zumindest in der West-Ukraine sehen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Z.