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Frage von Horst M. •

Wie stehen Sie zum Rechtsstaat? Ich frage dies in Bezug auf den Umgang mit Rechtsbeugung durch Richter, eine Straftat nach § 339 StGB. Wird aber nicht verfolgt

Sehr geehrter Herr Scholz,
Sie werden wohl bald Bundeskanzler werden.
Wie stehen Sie zu Gesetz und Recht, Art. 20 III GG?
Seit Beginn der Republik wurde Rechtsbeugung nicht oder nur sehr
halbherzig verfolgt, da sich die Nazis und deren Nachfolger immunisierten.
Spendel war einer von vielen Kritikern. Aber die Front der Juristen, die sich
lieber keiner Kritik stellen wollten, war deutlich größer und mächtiger.
Gesetzestreue von Richtern ist aus meiner Sicht elementar für einen Rechtsstaat.
Herr Scholz, werden Sie sich effektiv dafür einsetzen, daß Rechtsbeugung durch
Richter und Beamte effektiv verfolgt werden?
FÜR EIN BESSERES DEUTSCHLAND:
Viele Grüße
Horst M.

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