Werden Sie legale gleichgeschlechtliche Auslandsehegatten, die vor 2017 komplette Anträge eingereicht haben, per Gesetz ebenfalls rückwirkend anerkennen lassen?
Sehr geehrter Herr Scholz,
in der Zeit von 2001 bis 2017 zwang die Bundesrepublik Deutschland legale Ehegatten um per Unterschrift von ihrer legalen Ehe Abstand zu nehmen. Deutsche im EU-Ausland konnten bereits vor 2017 (Eheöffnung in Deutschland) eine Ehe schließen. Da ich mich weigerte (BGH XII ZB 609/14),wurde mir seit 2012 kein neuer Reisepass ausgestellt, obwohl das Gesetz dies vorschrieb und vorschreibt. Ich werde jedenfalls niemals einen neuen Antrag stellen! Eine in den Niederlanden gleichgeschlechtlich geschlossene Ehe ging im deutschen Recht immer weiter als eine Lebenspartnerschaft! Richter stellten ihre Meinung über das Gesetz. Behörden und Richter missachten bis heute §48 - Art. 229EGBGB und weigern sich unsere Ehe anzuerkennen. Es gibt keine verschieden- oder gleichgeschlechtliche Ehen, sondern nur Ehen! In Ihrem Koalitionsvertrag auf der Seite 120 Abs. Quereres Leben, wollen Sie sich dafür in der gesamten Europäischen Union einsetzen.
Herzliche Grüße
F. B. (vd Bosch)