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Olaf Scholz
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Frage von Klaus S. •

Wenn der Inflationsausgleich für Minister*innen so umstritten ist, warum streicht man dann nicht einfach Artikel 3 aus dem Referentenentwurf BBVAnpÄndG 2023/2024?

Sehr geehrter Herr Scholz, in Bezug auf die Planung, Bundesministern bzw. -ministerinnen ebenfalls den sog. Inflationsausgleich zu gewähren, hieß es oft, dass deren Gehälter (ich nenne es einmal so) an das Bundesbesoldungsgesetz geknüpft seien. Daher bestünde quasi keine Möglichkeit, sofern man den sog. Inflationsausgleich den Beamten/Beamtinnen, Richter und Richterinnen des Bundes sowie den Soldaten und Soldatinnen gewähren wolle, die Minister und Ministerinnen der Bundesregierung davon auszunehmen. Das ist m.E. so nicht korrekt.
Der Entwurf des BBVAnpÄndG 2023/2024 differenziert hier doch ganz klar zwischen einer Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (Artikel 1, Ziffer 1., Buchst. c)) und einer Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung (Artikel 3).
Das BBVAnpÄndG 2023/2024 ist bis jetzt nur ein Entwurf und könnte doch noch entsprechend geändert werden oder nicht?
Ich danke Ihnen für Ihre Arbeit 👍

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