Was verstehen Sie unter "volle Unterstützung Deutschlands" für die Menschen in der Ukraine und welchen völkerrechtlichen und verfassungsrechtlichen Charakter hatte die diesbezügliche Zusicherung?
Sehr geehrter Herr Scholz,
laut Mitteilung in den Medien am 10. April 2022 um 13:59 Uhr (URL: https://web.de/magazine/politik/russland-krieg-ukraine/russlands-krieg-ukraine-news-ticker-scholz-sichert-selenskyj-telefonat-volle-unterstuetzung-deutschlands-36757878 ) haben Sie in Ihrer Eigenschaft als Bundeskanzler während eines Telefonats mit dem ukrainischen Präsidenten diesem gegenüber "den Menschen in der Ukraine die Solidarität und volle Unterstützung Deutschlands" zugesichert. Wie weit kann und darf eine "volle Unterstützung Deutschlands" reichen? Welche völkerrechtliche Verbindlichkeit hat eine fernmündliche Zusicherung? Ist Ihre Zusicherung auch als Richtlinie des Kanzlers für die Bundesregierung und die ihr nachgeordneten Stellen anzusehen? Welche verfassungsrechtlichen Schranken definieren den Umfang und das Ausmaß der "vollen Unterstützung Deutschlands"? Wer ist für die Bekanntgabe dieser Zusicherung verantwortlich: Sie oder Ihr Pressesprecher?
Mit freundlichen Grüßen
G. K.