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Olaf Scholz
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Frage von Dirk W. •

Warum kann ich, Jahrgang 1966, nicht auch nach weit über 45 Jahren Rentenzahlung mit 63 in Rente gehen? Das "Pech" der späten Geburt?

Sehr geehrter Herr Scholz, habe mit 16 J. eine Ausbildung gemacht, anschl. 15 M. Grundwehrdienst. Danach Job im ÖD. Lückenlose Rentenzahlung. Später Familie gegründet, Meisterausbildung abgeschl. Meine Heimat NRW aus Karrieregründen verlassen, mit Familie kompletter Neu-anfang. Wenn ich 63 werde habe ich fast 47 Jahre gearbeitet. Erst im Malerhandwerk, später als Bühnenhandwerker mit Wechseldienst, am Wochenende und Feiertag. Warum können Mitbürger, die ein paar Jahre älter sind als ich, aber eine vergleichbare Vita haben, derzeit mit 63 abschlagsfrei in Rente, ich aber bei gleicher Leistung nicht? Finden Sie es gerecht, nur weil ich erst 1966 geboren bin, dass ich länger arbeiten muss? Im Wahlprogramm vor ein paar Jahren hatte sich das anders angehört. Und ich bin nicht der Einzige "Babyboomer" den das ärgert und ungerecht findet. GG Art. 3 (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Anscheinend sind früher geborene gleicher. Beenden Sie diese Ungerechtigkeit bitte. Mfg D. W.

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