Warum hat im Rechtsausschuss des Bundestages die CDU/CSU/SPD Koalition den eingebrachten Änderungsantrag der grünen Bundestagsfraktion am 9. Juni 2021 abgelehnt? Ergänzung:
Sehr geehrter Herr Scholz,
warum hat die CDU/CSU/SPD Koalition den Änderungsantrag der grünen Bundestagsfraktion, das sogenannte externe ministerielle Einzelfall-Weisungsrecht gegenüber der Staatsanwaltschaft zu beschränken und transparent zu machen am 9. Juni 2021, Bundestagsdrucksache 19/30517, sowie auch den bereits 2019 von der grünen Bundestagsfraktion eingebrachten Antrag "Stellung der Staatsanwaltschaft rechtsstaatlich reformieren", Bundestagsdrucksache 19/13516 abgelehnt?
Hiermit verweise ich auf den Tagesschau-Kommentar von Herrn Matthias Reiche ARD Studio Brüssel Stand: 20.07.2021 RECHTSSTAATICHKEIT IN DER EU
AUCH DEUTSCHLAND WEIST MÄNGEL AUF!
Auch Deutschland kommt nicht ungeschoren davon. So ist noch immer die Weisungsbefugnis der Justizminister gegenüber den Staatsanwälten nicht abgeschafft.
Weiterhin verweise ich auf einen Kommentar DIE ZEIT online, Verfasser Herr Martin Klingst bereits vom 21. Juni 2000, "STAATSANWÄLTE AM GÄNGELBAND DER POLITIK"
MfG
B. W.