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Frage von Erhard J. •

Warum haben Sie noch keine >Transparenzversprechen< (0/222) abgeben?

Sehr geehrter Herr Scholz,

das Licht der Öffentlichkeit ist bei der Aufklärung von Straftaten eine wichtige Sache.

In Deutschland ist es so, dass Justizminister den Staatsanwalt anweisen können, welche Straftaten aufzuklären sind und welche nicht. Siehe: § 146 GVG.

Wenn Justizminister selbst angezeigt werden, z.B. wegen Falschbeurkundung im Amt, wird der Minister den Staatsanwalt natürlich anweisen, dass diese
Straftat nicht aufgeklärt werden darf.

Das birgt doch einen immens hohen Vertrauensschaden in den Rechtsstaat Deutschland.

Rechtsgelehrte vertreten die Meinung, dass Deutschland sich den europäischen Rechtsstandards anpassen und den § 146 GVG ersatzlos streichen sollte.

Wie sehen Sie das?

Mit freundlichen Grüßen

Erhard J.

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