Wann startet die Legalisierung von Cannabis für erwachsene Personen und das Aussetzen der Strafverfolgung?
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Scholz,
neben dem Amtsgericht Bernau und Münster hat nun auch das AG Pasewalk ein dort anhängiges Strafverfahren ausgesetzt und die Akten dem BVerfG nach Normenkontrollantrag 100 Abs. 1 GG zur Entscheidung über die Frage vorgelegt, ob verschiedene Strafvorschriften des Betäubungsmittelgesetzes - soweit sie den Besitz von Cannabis-Produkten betreffen - mit dem Grundgesetz vereinbar seien. (Az 2 BvL 5/21, siehe https://hanfverband.de/nachrichten/pressemitteilungen/immer-mehr-gerichte-zweifeln-am-cannabisverbot ).
Die Ampel-Koalition hat sich für die Legalisierung von Cannabis für erwachsene Personen ausgesprochen.
Wann werden Sie die Strafverfahren generell aussetzen, so dass nicht noch mehr Schäden bei Betroffenen, ihren Familien und der Gesellschaft als ganzes entstehen und wann kommen weitere konkrete Schritte?
mfg,
Martin S.