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Frage von Christoph P. •

Wann ist eine Verwaltungsanweisung geplant, um eine Steuerbescheide mit einer nachgewiesenen Rentendoppelbesteuerung in der Finanzverwaltung zu bearbeiten

Sehr geehrter Herr Scholz,

auch wenn Sie diese Frage wahrscheinlich genauso wenig beantworten werden, wie die vorherigen, möchte ich sie Ihnen dennoch stellen:

Nach dem Urteil des BFH in 2021, in dem die konkreten Berechnungsparameter für den Nachweis einer zweifachen Besteuerung von Rentenbezügen klargestellt wurde versprachen Sie für die offenen Fälle "pragmatische Lösungen".

Wann kommen diese?

Ich habe heute meinem Finanzamt eine zweifache Besteuerung meiner Renten rechnerisch und konkret nachgewiesen. Meine Berechnungen fußen auf den Berechnungsvorgaben des BFH-Urteils.
Das Finanzamt kann meinen Einspruch aber nicht abschließend bearbeiten, weil die Verwaltungsanweisung von oberster Stelle fehlt. Die angekündigte volle Absetzbarkeit der Altersvorsorgeaufwendungen ab 2023 kann in meinem Fall die Doppelbesteuerung nicht mehr verhindern, da ich keine Rentenversicherungsbeiträge mehr einzahle.

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