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Frage von Andre T. •

Wann erfolgt die Rücknahme der neuen, laut BundesFinanzhof vermutlich verfassungswidrigen Verlustverrechnungsbegrenzung von max. 20.000 € für Finanz (Termin)-Geschäfte bei Privatanlegern?

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,
Ich nehme Bezug auf die auch von Ihnen abgesegnete neue steuerliche Verlustverrechnungsbegrenzung von 20.000 € bei Termingeschäften, einer für Privatinvestoren existenzbedrohenden steuerlichen Änderung, welche auch die Abführung der „Gewinn“-Steuer vorsieht, selbst wenn der Anleger einen Totalverlust erleidet.
Wie ich hörte, gibt es diverse Klagen, z.B. vom deutschen CFD Verband mithilfe einer renommierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
Ich bin nicht der Einzige, der aufgrund der Änderung nahe einer Privatinsolvenz ist, wodurch wiederum diverse Gläubiger erhebliche Ausfälle erleiden werden müssen, u.a. Banken.
Herr Bundeskanzler, wann kann die auch von der FDP (Herr Lindner) geforderte Rücknahme dieser laut dem Bundesfinanzhof vermutlich verfassungswidrigen Änderung der steuerlichen Behandlung (Gleichstellungsprinzip) erfolgen?

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