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Frage von Benjamin M. •

Sehr geehrter Herr Scholz, wie verträglich ist eine allgemeine Impfpflicht, also ein verpflichtender medizinischer Eingriff, mit dem Artikel 2 (2) GG?

Die bedingt zugelassenen Impfstoffe bieten laut Recherchen des WDR keinen gesicherten Fremdschutz [1], Zitat: "Fremdschutz ja, aber eben nicht sehr dauerhaft". Auch Impfdurchbrüche nehmen laut NDR zu [2], Der Facharzt für Hygiene und Umweltmedizin, Prof. Dr. Günter Kampf beschreibt in "The Lancet", dass auch geimpfte Personen zum Infektionsgeschehen beitragen [3]. Nun zählt zum Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, Artikel 2 (1) GG auch, sich der Gefahr einer Infektion auszusetzen, solange man damit niemand anderen verletzt. Die Verletzung einer anderen Person durch Weitergabe der Erregertypen ist also sowohl als geimpfte, als auch ungeimpfte Person möglich, jedoch keine notwendige Bedingung. Ein verpflichtender medizinischer Eingriff, z. B. eine allgemeine Impfpflicht, könnte daher im Konflikt mit beiden Artikeln 2 GG stehen.

1) MDR, 24.11,2021: https://bit.ly/3rTYqVc
2) NDR, 08.12.2021: https://bit.ly/31O5Xdf
3) The Lancet, 20.11.2021: https://bit.ly/3ybmW4Y

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