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Frage von Christoph G. •

Sehr geehrter Herr Scholz, ich empfinde die geplante Vermögenssteuer als schleichende Enteignung. Wie kann das gerecht sein?

Beispiel: Privater Vermieter, 10 Mio Immobilienwert, in 3 Generationen erarbeitet, 350.000,00/Jahr Brutto Mieteinnahmen, nach Kosten für Angestellte und Reparaturen ca. 200.000,00, nach Einkommensteuer 100.000,00, überschlägig gerechnet. Vermögenssteuer: 1% auf 8 Mio (abzgl. 2 Mio Schonvermögen) = 80.000,00
Sobald die selbst genutzte Immobilie und die Rücklagen hinzugerechnet werde, ist der Saldo 0.
Folge: steigende Mieten oder Aufgabe des Berufes Selbständiger Immobilienverwalter. Der Vergleich mit den 1990er Jahren hinkt, denn dort hat Kapital auf dem Sparbuch noch 3-4% erwirtschaftet. Außerdem: Jedes Vermögen, ob verdient oder geerbt, wurde bei Zugang bereits versteuert. Bitte nehmen Sie Stellung zum Thema Doppelbesteuerung und Vermögenssubstanzverlust, da die geplante Vermögenssteuer heutzutage in den meisten Fällen nicht durch Vermögenserträge getragen werden kann und daher dann aus der Substanz gezahlt werden müsste. Ich werde niemanden wählen, der mich doppelt besteuern möchte.

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