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Frage von Senay A. •

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler, was tun Sie gegen Arbeitsunrecht? Wann verbieten Sie die ausbeuterische und rassistische Leiharbeit bzw. das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, insbesondere § 8 AÜG?

Wir sind prekären, rassistischen Beschäftigungen & Ausbeutung per Gesetz ausgesetzt. Die Hire & Fire Arbeitspraktik führt in Ihr systematisches Unterdrückungs-und Armutssystem, z.B. Leiharbeit,Niedriglohnsektor;Arbeitsplatzverlust-Bürgerhartz. Zum Nachteil der Arbeitnehmer wurden Zwei-Drei-Klassengesellschaften durch Unrechtsanwälte in der Politik verfestigt. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, insbesondere § 8 AÜG ist rassistisch, da es vom Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3 GG und vom Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz § 1, § 7 AGG und dem „EqualPay“ abweicht. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz verstößt gegen Art. 21 CRCh und damit gegen Europarecht. Leiharbeit war früher aus gutem Grund verboten. Chancengleichheit, Leistungsprinzip, Aufstieg existieren nicht. Dies zeigt der ARD Film über die Ausbeutung von Firmen & das Umgehen der Gesetze bis heute:
,,Wie Firmen Leiharbeiter ausbeuten und das Gesetz umgehen“ https://www.youtube.com/watch?v=dSaPjKOrw14

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