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Frage von Carsten K. •

Kommt irgendwann die verfassungsgemäßeAlimentierung der Bundesbeamten?!

Sehr geehrter Herr Scholz,

Bereits am 4.Mai 2020 hat das BVerfG in zwei Verfahren die Verfassungswidrigkeit der Berliner und NRW Besoldungsgesetze festgestellt. Dabei wurden Grundsätze zur Bestimmung der Verfassungsmäßigkeit sehr genau festgelegt. Misst man die Besoldung des Bundes an diesen Grundsätzen, sieht man, daß bis in das Eingangsamt des gehobenen Dienstes, z. T verfassungswidrig besoldet wird. Am unteren Ende der Besoldung gibt es Konstellationen, wo Beamte ca. 15% weniger Netto haben als Hartz IV Empfänger. Die Mindestalimentation für Staatsbedienstete sollte aber immer mindestens 15% darüber liegen.
Die Frage nach der Qualitätssichernden Funktion der Besoldung wird dabei nicht einmal betrachtet. Vor der Bundestagswahl hat das BMF bereits einen Entwurf zur Behebung der Missstände zurückgewiesen. Werden Sie nun also nach der Wahl das BVerfG Ernst nehmen und endlich handeln oder warten Sie bis dieses die gerichtliche Durchsetzbarkeit nach unten deligiert (Überlastung?!?) ?

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