Können Personen, die Fachkräfte sind und Chancen-Aufenthaltserlaubnis (& später 25b) oder 19d-Aufenthalt haben, Einbürgerung mit kürzerer Aufenthaltsdauer 3 oder 2 Jahren in Deutschland beantragen?
Sehr geehrter Herr Scholz,
danke für die Einführung des Chancen-Aufenthaltsrechts und weiterer Reformen.
Leute wie ich, die eine Duldung hatten und später Chancen-Aufenthaltserlaubnis erhielten und dann in die 25b-Aufenthaltserlaubnis bei nachhaltiger Integration übergingen oder eine 19d-Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung erhielten und seit vielen Jahren, zum Beispiel 2015, in Deutschland leben (von denen einige auch eine anerkannte Ausbildung in Deutschland absolviert haben und als Fachkräfte arbeiten) sollten (wenn möglich) Einbürgerung/Niederlassungserlaubnis mit kürzerer (3 oder 2 Jahre) Mindestaufenthaltsdauer in Deutschland beantragen können.
Viele dieser Menschen sprechen Deutsch auf dem Niveau B1 oder höher, sind in Deutschland integriert und ihr Lebensunterhalt ist mit Deutschland verbunden. Sie sind bereits ein Teil der deutschen Gesellschaft und tragen ihren Teil zum Wachstum und Erfolg Deutschlands bei.
Viele Grüße