Ist Rentenbesteuerung eine würdige Anerkennung für die erbrachte Lebensarbeitsleistung?
Guten Tag Herr Scholz, zur Besteuerung der Renten beziehen Sie sich gerne auf ein entsprechendes Gerichtsurteil. Dieses Urteil berücksichtigt leider nicht die Doppelbelastung eines Privatwirtschaftlichen Arbeitnehmers oder eines Beamten. Der Arbeitnehmer zahlt zu seinen Steuern, von denen Beamte profitieren, eben noch Rentenbeiträge. Der Arbeitnehmer zahlt dann auf seine Rente Steuern, wie der Beamte auch. Der Arbeitnehmer zahlt unterhalb der BBG Rentenbeiträge aus Überstunden, Urlaubs- und Weihnachtsgeld erhält aber derartige Leistung nicht aus der Rentenkasse. Nach Abzug der Steuern und Sozialversicherung bleiben von 12 Rentenzahlungen noch 9 1/2 Renten übrig. Somit entspricht die Gesamtsumme der jährlichen Nettorente nicht einmal dem monatlichen Gehalt + Zulagen eines Abgeordneten.
Weiter sind Seniorentarife in Deutschland kaum noch zu finden. Bei den stetig steigenden Kosten ist somit der Gang zum Sozialamt zu erwarten. Entwürdigend nach 50 Jahren Arbeit.
Guten Tag