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Olaf Scholz
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Frage von Hanns S. •

Frage an Olaf Scholz von Hanns S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Herr Scholz,
in den Medien haben Sie und ihre Partei es so dargestellt, als ob wegen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die die Verfassungswidrigkeit der SPD-Erfindung der Jobcenter feststellte, eine Verfassungsänderung notwendig sei, die die Union blockiert hätte. Haben Sie nie erwogen, Ihre Gesetze (wie das BVerfG dies gefordert hat) an die Verfassung anzupassen anstatt die Verfassung an ihre verfassungswidrigen
Gesetze? Im Regelfall würde man auf eine festgestellte Verfassungswidrigkeit doch eher respektvoll gegenüber dem Verfassungsgericht reagieren und das Gesetz an das GG anpassen - und nicht umgekehrt. Haben Sie gar kein Verständnis für Ihren Koalitionspartner, der das Bundesverfassungsgericht ein wenig mehr ernst nimmt als Ihnen und Ihrer Partei das gelingen will? Halten Sie es für clever, wenn die SPD an dieser Stelle sozusagen Wahlkampf gegen das Bundesverfassungsgericht macht?
Ist es nicht in Wahrheit eine Blockade der SPD, wenn man nur eine Reaktionsmöglichkeit (nicht einmal die naheliegendste) auf die Verfassungsgerichtsentscheidung in Betracht zieht?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schmidt,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Bundesverfassungsgericht hat im Dezember 2007 die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kommunen in den ARGEn für verfassungswidrig erklärt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und die Bundesagentur für Arbeit (BA) haben daraufhin die Einrichtung sogenannter Kooperativer Jobcenter vorgeschlagen. Darin sollten unter einem Dach die Aufgaben der BA und der Kommunen in getrennter Trägerschaft wahrgenommen werden. Eine Verfassungsänderung wäre hierfür nicht notwendig gewesen. Es war dann jedoch im Juli 2008 der einstimmige Wunsch der Länder und Gemeinden, den Fortbestand der ARGEn durch eine Grundgesetzänderung zu sichern. Diesen Wunsch kann man gut verstehen. Denn ohne Verfassungsänderung müsste ein Empfänger von Arbeitslosengeld II sich ab 2011 an zwei Behörden wenden: Für die Grundsicherung an den Bund und für die Kosten der Unterkunft an die Gemeinde. Ein bürokratischer Irrsinn. Aufgrund des Auftrags der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten vom Dezember 2008 habe ich einen entsprechenden Vorschlag für eine Änderung der Verfassung mit den Ministerpräsidenten Rüttgers und Beck ausgearbeitet. Das Ergebnis ist auch vom CDU-Präsidium befürwortet worden. Die Unionsfraktion hat nach Juli 2008 keine Bedenken geäußert, obwohl seit dieser Zeit allgemein bekannt war, dass eine Grundgesetzänderung angestrebt wird. Dass die Unionsfraktion nun plötzlich umgeschwenkt ist, ist aus meiner Sicht verantwortungslos, denn es bedeutet unnötige Unruhe in der Arbeitsverwaltung. Dabei muss die Grundsicherung für Arbeitssuchende gerade jetzt, da die Auswirkungen der Wirtschaftskrise auf dem Arbeitsmarkt spürbar werden, funktionsfähig bleiben. Wir werden nun zunächst sicherstellen, dass die ARGEn in der bestehenden Form bis Ende 2010 weiter arbeiten können und die Arbeit vor Ort so wenig wie möglich beeinträchtigt wird.

Weitere Fragen zu meinem Aufgabengebiet als Bundesminister für Arbeit und Soziales richten Sie bitte mit Ihrer vollständigen Anschrift direkt an das

Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Wilhelmstr. 49
10117 Berlin
E-Mail: info@bmas.bund.de.

Oder Sie nutzen das Kontaktformular auf der Internetseite des Ministeriums unter www.bmas.de. Bei vielen Fragen kann auch das Bürgertelefon des Ministeriums weiterhelfen, die Telefonnummern finden Sie ebenfalls unter www.bmas.de.

Mit freundlichen Grüßen

Olaf Scholz

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