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Frage von Roland E. •

Frage an Olaf Scholz von Roland E. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Scholz,

da Die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg es nicht für nötig hält auf meine, vor ca. drei Wochen gestellte Onlineanfrage (per Kontaktformular) zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes überhaupt zu reagieren, möchte ich Ihnen meine Fragen stellen. Wir sind ein metallurgischer Betrieb mit mehr als 1000 Beschäftigten und verschiedenen Arbeitszeitmodellen. Wir arbeiten auch an Wochenenden, Sonn - und Feiertagen. Dafür werden Zuschläge, immer einen Monat rückwirkend, gezahlt. Im Monat Februar hatten die Kollegen in meinem Tätigkeitsbereich im Durchschnitt 5 Kurzarbeitsschichten. Ist es richtig, dass bei der Berechnung des Kug die Nacht, - Sonn - und Feiertagszuschläge vom Vormonat in Abzug gebracht werden, so das manche Kollegen für ihre Kurzarbeitsschichten kein Kug erhalten haben und andere einen so niedrigen Stundensatz (für die Kurzarbeit), der noch nicht einmal 40% des Grundstundenlohnes entspricht? Warum wird die Berechnung des Kug so verkompliziert? Trotz Erklärung unserer Lohnrechner ist die Berechnung für uns kaum nachvollziehbar.

Mit freundlichen Grüßen

Roland Ehrholdt

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Erholdt,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider ist es ohne genaue Kenntnis der Einzelheiten schwierig, Ihren Fall zu beurteilen. Sie können sich mit Ihrer Frage an die bundesweit einheitliche Telefonnummer 01801 - 66 44 66 der Bundesagentur für Arbeit oder direkt an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wenden:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Wilhelmstr. 49
10117 Berlin
Tel.: 01805 - 67 67 12
E-Mail: info@bmas.bund.de.

Unter http://www.einsatz-fuer-arbeit.de ist eine Internetseite mit hilfreichen Informationen eingerichtet.

Mit freundlichen Grüßen

Olaf Scholz

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