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Frage von Richard L. •

Frage an Olaf Scholz von Richard L. bezüglich Soziale Sicherung

Derzeit ist in Streit, ob die Umweltprämie bei ALG-2-Empfängern als Einkommen anzurechnen und ob zwecks Nichtanrechnung eine formelle gesetzliche Regelung nötig sei, welche nach gegenwärtigem Verlautbarungsstand u.a. von der SPD gefordert, von der CDU abgelehnt wird.

Ich weise darauf hin, daß das "Problem" m.E. nach geltender Rechtslage auch ohne CDU-Zustimmung allein durch die SPD-Bundesminister für Arbeit und für Finanzen im Verordnungswege beseitigt werden könnte.

Das ermöglicht die Verordnungsermächtigung in SGB-II § 13 Nr. 1.

Nach dieser Vorschrift ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen ohne Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung ("Arbeitslosengeld-2-VO") zu bestimmen,

1. welche weiteren Einnahmen nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind und wie das Einkommen im Einzelnen zu berechnen ist,

2. welche weiteren Vermögensgegenstände nicht als Vermögen zu berücksichtigen sind und wie der Wert des Vermögens zu ermitteln ist,

3. welche Pauschbeträge für die von dem Einkommen abzusetzenden Beträge zu berücksichtigen sind.

Stimmen Sie dem zu?

Warum ist eine entsprechende Ergänzung der ALG-2-VO durch Sie als zuständigen Minister immer noch nicht erfolgt bzw. auf den Weg gebracht?

Ist eine solche Ergänzung noch beabsichtigt?

Zusatzkosten entstehen dem Haushalt dadurch ofensichtlich nicht, da die Fördermittel für das Konjunkturpaket II bereits eingeplant sind.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Lamoller,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Umweltprämie. Zur Beantwortung Ihrer Frage möchte ich Sie auf meine Antwort vom 7. April 2008 an Herrn Hans Harnisch hinweisen.

Weitere Fragen zu meinem Aufgabengebiet als Bundesminister für Arbeit und Soziales richten Sie bitte mit Ihrer vollständigen Anschrift direkt an das

Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Wilhelmstr. 49
10117 Berlin
E-Mail: info@bmas.bund.de.

Oder Sie nutzen das Kontaktformular auf der Internetseite des Ministeriums unter www.bmas.de. Bei vielen Fragen kann auch das Bürgertelefon des Ministeriums weiterhelfen, die Telefonnummern finden Sie ebenfalls unter www.bmas.de.

Mit freundlichen Grüßen

Olaf Scholz

Anmerkung der Redaktion
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