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Frage von Günter H. •

Frage an Olaf Scholz von Günter H. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Scholz,

Wie erklären Sie, dass Arbeitslosen die in einer Maßnahme, wie Bewerbungstraining, Qualifizierungsmassnahmen oder Trainingsmassnahme sind und innerhalb dieser eine neue Arbeitsstelle finden. Dann diese Massnahme sofort abbrechen können, aber in der Arbeitslosenstatistik nicht geführt werden, da diese angeblich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen?

MfG

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Höhn,

vielen Dank für Ihre Anfrage. In der Tat gelten Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik nicht als arbeitslos. Dies hat der Gesetzgeber damit begründet, dass die Teilnehmer während der Zeit der Teilnahme dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Denn für eine zielgerichtete Förderung ist es zweckmäßig, dass die Teilnehmer eine begonnene Maßnahme auch abschließen. Da das Ziel der Förderung aber eine erfolgreiche Eingliederung in den Arbeitsmarkt ist, werden den Teilnehmern keine Steine in den Weg gelegt, wenn Sie vor Ende der Maßnahme eine neue Arbeit aufnehmen können.

Im Übrigen: Die Vorschriften zur Statistik sind nicht - wie gelegentlich behauptet wird - ständig geändert worden. Der Rückgang der Zahl der Arbeitslosen von über 5 Millionen auf unter 3 Millionen im November letzten Jahres hat bei stets gleicher Zählweise stattgefunden.

Weitere Fragen zu meinem Aufgabengebiet als Bundesminister für Arbeit und Soziales richten Sie bitte mit Ihrer vollständigen Anschrift direkt an das

Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Wilhelmstr. 49
10117 Berlin
E-Mail: info@bmas.bund.de.

Oder Sie nutzen das Kontaktformular auf der Internetseite des Ministeriums unter www.bmas.de. Bei vielen Fragen kann auch das Bürgertelefon des Ministeriums weiterhelfen, die Telefonnummern finden Sie ebenfalls unter www.bmas.de.

Mit freundlichen Grüßen

Olaf Scholz

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