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Frage von Werner H. •

Frage an Olaf Scholz von Werner H. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Scholz,
Sie haben es in der Öffendlichkeit ganz groß propagiert, dass die Regierung das Kurzarbeitergeld auf 18 Monate verlängert hat, gezahlt werden soll und dass die Firmen davon rege Gebrauch machen sollen. Meine Fragen dazu, wieso gelten diese Bstimmungen nicht für alle Firmen? Meine Frau arbeitet bei einer grossen Drogeriekette, welche nach Aussage von Verdi, in nächster Zeit ca. 4000 Läden schließen will. Nun ist meiner Frau die Kündigung ausgesprochen worden, unter anderen mit der Aussage, das die Kurzarbeiterregelung nicht in Anspruch genommen werden kann. Also wären bei 4000 Ladenschließungen ca. 12000 - 15000 Arbeitskräfte betroffen. Wieso wird hier mit zweierlei Maß gemessen? Die einen bekommen Unterstützung und die anderen nicht. Aber man sieht es ja immer wieder, bei den grossen Konzernen gibt es eine Krisensitzung nach der anderen und die kleinen Firmen lässt man einfach fallen. Mich würde echt Interessieren, ob es die Kurzarbeiterreglung auch für den Handel gibt?

Mit freundlichen Grüssen
Werner Homann

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Sehr geehrter Herr Homann,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Kurzarbeitergeld gilt für alle Firmen. Gerade ist zum Beispiel bei einer Baumarktkette, auch ein Handelsunternehmen, Kurzarbeit gewährt worden. Wenn die Voraussetzungen vorliegen (vorübergehender Arbeitsausfall), könnte also auch der Arbeitgeber Ihrer Firma versuchen, mit Kurzarbeit statt mit Entlassungen zu reagieren. Wenn das Geschäft eingestellt wird (4.000 Läden geschlossen werden) natürlich nicht. Die genauen Anspruchsvoraussetzungen zur Gewährung von Kurzarbeitergeld finden Sie auf der Internetseite www.einsatz-fuer-arbeit.de. Ich hoffe für Ihre Firma und Kolleginnen und Kollegen, dass etwas anderes als die Aufgabe des Geschäfts bei den Verhandlungen der Betriebsräte mit dem Unternehmen herauskommt.

Weitere Fragen zu meinem Aufgabengebiet als Bundesminister für Arbeit und Soziales richten Sie bitte mit Ihrer vollständigen Anschrift direkt an das

Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Wilhelmstr. 49
10117 Berlin
E-Mail: info@bmas.bund.de.

Oder Sie nutzen das Kontaktformular auf der Internetseite des Ministeriums unter www.bmas.de. Bei vielen Fragen kann auch das Bürgertelefon des Ministeriums weiterhelfen, die Telefonnummern finden Sie ebenfalls unter www.bmas.de.

Mit freundlichen Grüßen

Olaf Scholz

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