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Frage von Reiner S. •

Frage an Olaf Scholz von Reiner S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Scholz,

ich bin seit fast 36 Jahren bei einem großen Verkehrsdienstleister in SH im Schichtbetrieb tätig und kann mir bei dieser körperlichen Belastung im Wechselschichtbetrieb nicht vorstellen bis zum Alter von 67 Jahren zu arbeiten.
Gibt es eine EU-Richtlinie oder einen ähnlichen Entwurf, welche Arbeitnehmer mit 35 Jahren ohne Abzüge in Ruhestand gehen läßt?
Meines Wissens können Italiener und Franzosen im Verkehrssektor diese Möglichkeit in Anspruch nehmen.
Welche Möglichkeiten sehen Sie zur Umsetzung solch einer Richtlinie? Wie stehen Sie persönlich dazu?

Mit freundlichem Gruß

ReinerSiemers

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Siemers,

vielen Dank für Ihre Anfrage. In Deutschland gilt folgende Regelung: Derzeit wird das Rentenalter mit Vollendung des 65. Lebensjahrs erreicht. Im Zeitraum von 2012 bis 2029 wird diese Grenze stufenweise auf 67 Jahre angehoben. Erst im Jahr 2029 wird der erste Arbeitnehmer mit 67 Jahren in Rente gehen. Versicherte mit mindestens 45 Beitragsjahren haben auch dann einen Anspruch auf einen abschlagsfreien Renteneintritt ab 65 Jahren. Dazu zählen Zeiten mit abhängiger Beschäftigung oder selbstständiger Tätigkeit. Ebenso werden die Pflege Angehöriger und Zeiten der Kindererziehung angerechnet.

Seit Herbst 2008 besuche ich Betriebe mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die älter als 60 Jahre sind. Ich will mir vor Ort in Gesprächen einen eigenen Eindruck von ihrer Beschäftigungssituation machen und etwas über die persönliche Situation der Älteren im Betrieb herausfinden. Es geht mir um die Faktoren, die dazu geführt haben, dass sie länger arbeiten als ihre ehemaligen Kolleginnen und Kollegen. Was macht gute Arbeit für ältere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus? Welche Ansätze funktionieren in den Betrieben und warum? Daraus gilt es dann Schlüsse zu ziehen für eine neue Qualität der Arbeit für ältere Beschäftigte.

Weitere Fragen zu meinem Aufgabengebiet als Bundesminister für Arbeit und Soziales richten Sie bitte mit Ihrer vollständigen Anschrift direkt an das

Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Wilhelmstr. 49
10117 Berlin
E-Mail: info@bmas.bund.de.

Oder Sie nutzen das Kontaktformular auf der Internetseite des Ministeriums unter www.bmas.de. Bei vielen Fragen kann auch das Bürgertelefon des Ministeriums weiterhelfen, die Telefonnummern finden Sie ebenfalls unter www.bmas.de.

Mit freundlichen Grüßen

Olaf Scholz

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