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Frage von Manuela H. •

Frage an Olaf Scholz von Manuela H. bezüglich Soziale Sicherung

Guten Tag Herr Scholz,
ich bin durch Ihr Vorwort im Ratgeber für Menschen mit Behinderung auf Sie aufmerksam geworden und möchte mich an Sie wenden, da ich etwas am Gesetz oder an dessen Auslegung nicht verstehe.

Meine Tochter ist 11 Jahre alt, hat einen Schwerbehindertenausweis, Grad der Behinderung 70 Prozent, Merkzeichen G und B, Pflegestufe 1.
Einen Arbeitsplatz zu finden gestaltet sich für mich sehr schwierig, ich beziehe zur Zeit ALG 2.
Durch die Änderung des Paragrafen 28 SGB 2 vom 01.08.2006 wurde meiner Tochter von Februar bis Juli 2008 ein Mehrbedarf von 17 Prozent bewilligt, seit August 2008 erhält sie diesen Mehrbedarf nicht mehr. Die Begründung der ARGE...
Ein gesetzlicher Anspruch auf Mehrbedarf für Behinderung gemäß Paragraf 28 bestand für ihre Tochter zu keiner Zeit. Jedoch erfolgte die Klarstellung der gesetzlichen Grundlage erst am 23.05.2008.
Ich habe für meine Tochter den Mehrbedarf nach Paragraf 28 Abs. 1 Nr. 4 beantragt ..... "nichterwerbsfähige Personen erhalten einen Mehrbedarfvon 17 von hundert der nach Paragraf 20 maßgebenden Regelleistung, wenn sie Inhaber eines Ausweises nach Paragraf 69 Abs. 5 des X. Buches mit dem Merkzeichen G sind."
Das ist der Stand des SGB 2 vom 28.07.2008, eine Änderung des Bundessozialhilfegesetzes mit dem Datum vom 23.05.2008, wie die ARGE es in ihrem Schreiben als die Klarstellung einer gesetzlichen Regelung nennt, kann ich nicht finden, ich finde nur eine Dienstanweisung mit dem Inhalt das der Mehrbedarf nicht mehr gezahlt wird. Ich frage mich bzw. Sie nun sind Gesetze für Die ARGE binden?

Mit freundlichen Grüßen
Manuela Hunecke

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Hunecke,

vielen Dank für Ihre Anfrage auf Abgeordnetenwatch. Jede E-Mail wird von mir oder einem meiner Mitarbeiter gelesen. Ihre Hinweise und Anmerkungen erreichen mich daher in jedem Fall. Ich bitte um Verständnis, dass ich angesichts von unzähligen Briefen und E-Mails, die mich täglich erreichen, nicht alle persönlich beantworten kann. Für das Amt des Bundesministers für Arbeit und Soziales und Gespräche und Veranstaltungen in meinem Wahlkreis bliebe dann keine Zeit mehr.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern aus meinem Wahlkreis Hamburg-Altona beantworte ich gerne persönlich. Damit ich Ihnen antworten kann, teilen Sie bitte meinem Büro unter olaf.scholz@bundestag.de Ihre Anschrift mit, falls Sie dies nicht schon bei Abgeordnetenwatch getan haben.

Wenn Sie nicht im Wahlkreis Hamburg-Altona wohnen, bitte ich Sie, sich mit Ihrem Anliegen an den für Ihren Wahlkreis oder fachlich engagierten Bundestagsabgeordneten der SPD zu wenden. Mein Büro hilft Ihnen gerne, den richtigen Ansprechpartner zu finden, wenn Sie mir Ihre Anschrift mitteilen.

Wenn Sie eine Frage an den Bundesminister für Arbeit und Soziales haben, nutzen Sie bitte das Kontaktformular auf der Internetseite www.bmas.de oder Sie rufen das Bürgertelefon des Ministeriums an. Die nach verschiedenen Themen sortierten Telefonnummern des Bürgertelefons finden Sie ebenfalls auf der Internetseite www.bmas.de.

Mit freundlichen Grüßen

Olaf Scholz

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.
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