Frage an Olaf Scholz von Erwin H. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Vor 6 Jahren wurde die Anzahl der Mitarbeiter eines Senioren-Wohnstiftes um etwa ein Drittel reduziert. Dies hat seitdem zur Folge, dass sich bei den Verbliebenen die Anzahl der Überstunden deutlich erhöht hat: Weit über 300/Jahr sind keine Seltenheit, wovon mit der Januar-Abrechnung alle über 200 liegenden ´en bloc´ ausbezahlt werden, wobei man stets Gefahr läuft, in diesem Monat ein niedrigeres Netto-Einkommen zu erhalten als ´normalerweise´ üblich. Wer diese steuerliche Belastung per Einkommensteuererklärung berichtigen möchte, muss sich hierfür über ein Jahr gedulden, was einen weiteren Zinsverlust zur Folge hat!
Dass unter dieser Grenze liegende Überstunden - auch teilweise - NICHT ausbezahlt werden versteht sich bei diesem ´Geschäftsgebaren´ leider von selbst; die Mitarbeiter werden auf "Freizeitausgleich" vertröstet, der jedoch meist abgelehnt wird: "Aufgrund der momentanen personellen Situation musste der Dienstplan für den nächsten Monat dahingehend abgeändert werden, dass für Sie leider einige Arbeitsstunden mehr anfallen werden." Und wehe, wenn dann auch noch jemand wegen Krankheit oder Urlaub ausfällt!
Selbst die wirklich sehr engagierte MAV ("Mitarbeitervertretung") vermochte es bislang nicht, dagegen anzugehen! Auch wurden für 6 Jahre 8 (!) Pflegedienstleiter/innen ´benötigt´!
In den AVR ("Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes Bayern"), welche auch in anderen Bundesländern gelten, heißt es hierzu in
§ 20,7 "Arbeitszeitkonten": "Bis zu 200 Plusstunden können auf das nächste Kalenderjahr übertragen werden."
- Kann man den o. a. Paragraphen in dieser Form anwenden oder verstößt dies gegen Bundesgesetz?
- Wo liegt die vom Gesetzgeber zulässige “Höchstüberstundenzeit“ (Zahlenwert) ab welcher man weitere Überstunden ablehnen kann?
- Gibt es einen Rechtsanspruch auf ´Freizeitausgleich’ (AVR § 20, 9)?
- Unter welchen bundeseinheitlichen Richtlinien ist eine Auszahlung geleisteter Überstunden möglich?
Besten Dank!
s. auch Google: DiAG-Info 4/2007 (PDF)
Sehr geehrter Herr Haas,
vielen Dank für Ihre Anfrage auf Abgeordnetenwatch. Jede Email wird von mir oder einem meiner Mitarbeiter gelesen. Ihre Hinweise und Anmerkungen erreichen mich daher in jedem Fall. Ich bitte um Verständnis, dass ich angesichts von unzähligen Briefen und Emails, die mich täglich erreichen, nicht alle persönlich beantworten kann. Für das Amt des Bundesministers für Arbeit und Soziales und Gespräche und Veranstaltungen in meinem Wahlkreis bliebe dann keine Zeit mehr.
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern aus meinem Wahlkreis Hamburg-Altona beantworte ich gerne persönlich. Damit ich Ihnen antworten kann, teilen Sie bitte meinem Büro unter olaf.scholz@bundestag.de Ihre Anschrift mit, falls Sie dies nicht schon bei Abgeordnetenwatch getan haben.
Wenn Sie nicht im Wahlkreis Hamburg-Altona wohnen, bitte ich Sie, sich mit Ihrem Anliegen an den für Ihren Wahlkreis oder fachlich engagierten Bundestagsabgeordneten der SPD zu wenden. Mein Büro hilft Ihnen gerne, den richtigen Ansprechpartner zu finden, wenn Sie mir Ihre Anschrift mitteilen.
Wenn Sie eine Frage an den Bundesminister für Arbeit und Soziales haben, nutzen Sie bitte das Kontaktformular auf der Internetseite www.bmas.de oder Sie rufen das Bürgertelefon des Ministeriums an. Die nach verschiedenen Themen sortierten Telefonnummern des Bürgertelefons finden Sie ebenfalls auf der Internetseite www.bmas.de.
Mit freundlichen Grüßen
Olaf Scholz