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Frage von Christine W. •

Frage an Olaf Scholz von Christine W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geeherter Herr Scholz,

PD. Dr. Heiner Bielefeld, vom Deutsches Institut für Menschenrechte, verfasste die folgende Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses Familie, Senioren, Frauen und Jugend (19. Juni 2006) zum Thema "Bekämpfung von Zwangsverheiratungen"

Auszug:
"Definition der Zwangsverheiratung ist die Ausübung von physischer oder psychischer Gewalt bzw. die Ausnutzung einer Notlage zum Zweck der Durchsetzung einer Ehe oder eines eheähnlichen Verhältnisses gegen den Willen mindestens einer der betroffenen Pesonen." ( http://files.institut-fuer-menschenrechte.de/437/zwangsverheiratung_anhoerungPF_Juni2006.pdf )

Die Abgeordneten des Bundestages vermuteten also, dass ein bedürftiger Mensch, in einer nicht rechtlich abgesicherten Verbindung freiwillig auf seine Rechte verzichtet.

In dem Moment, wo ein Bedürftiger ausdrücklich gegen seinen Willen auf Unterhaltszahlungen von einem rechtlich fremden Menschen verwiesen wird - und das womöglich noch per Gerichtsbeschluss - betreibt der "Rechtsstaat" Zwangsehe.

Wie rechtfertigen Sie, die mit der Bedarfsgemeinschaft, einhergehende Missachtung der Bügerrechte, Grundrechte, und Menschenrechte?

Bei der rechtlichen Würdigung, der Abwägung widerstreitender Grundrechtspositionen, muss ich anmerken, dass die Ehe als rechtsstaatliche Institution ihre Existenzberechtigung aufgrund der ihr vorrangigen Individualgrundrechte erhält. Somit ergibt sich ein Paradox bzw. eine Ungleichheit und hier interressiert es mich, wie Sie diese rechtfertigen.?

BVerfG, Beschluss vom 14. 10. 2004 - 2 BvR 1481/ 04
Alle staatlichen Organe der Bundesrepublik Deutschland sind an die Konvention und die für Deutschland in Kraft getretenen Zusatzprotokolle im Rahmen ihrer Zuständigkeit kraft Gesetzes gebunden. Sie haben die Gewährleistungen der Konvention und die Rechtsprechung des Gerichtshofs bei der Auslegung von Grundrechten und rechtsstaatlichen Gewährleistungen zu berücksichtigen.

Gibt es einen Indizienkatalog zur Widerlegung der Vermutung?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Wagner,

vielen Dank für Ihre Anfrage auf Abgeordnetenwatch. Jede Email wird von mir oder einem meiner Mitarbeiter gelesen. Ihre Hinweise und Anmerkungen erreichen mich daher in jedem Fall. Ich bitte um Verständnis, dass ich angesichts von unzähligen Briefen und Emails, die mich täglich erreichen, nicht alle persönlich beantworten kann. Für das Amt des Bundesministers für Arbeit und Soziales und Gespräche und Veranstaltungen in meinem Wahlkreis bliebe dann keine Zeit mehr.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern aus meinem Wahlkreis Hamburg-Altona beantworte ich gerne persönlich. Damit ich Ihnen antworten kann, teilen Sie bitte meinem Büro unter olaf.scholz@bundestag.de Ihre Anschrift mit, falls Sie dies nicht schon bei Abgeordnetenwatch getan haben.

Wenn Sie nicht im Wahlkreis Hamburg-Altona wohnen, bitte ich Sie, sich mit Ihrem Anliegen an den für Ihren Wahlkreis oder fachlich engagierten Bundestagsabgeordneten der SPD zu wenden. Mein Büro hilft Ihnen gerne, den richtigen Ansprechpartner zu finden, wenn Sie mir Ihre Anschrift mitteilen.

Wenn Sie eine Frage an den Bundesminister für Arbeit und Soziales haben, nutzen Sie bitte das Kontaktformular auf der Internetseite www.bmas.de oder Sie rufen das Bürgertelefon des Ministeriums an. Die nach verschiedenen Themen sortierten Telefonnummern des Bürgertelefons finden Sie ebenfalls auf der Internetseite www.bmas.de.

Mit freundlichen Grüßen

Olaf Scholz

Anmerkung der Redaktion
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