Frage an Olaf Scholz von Franz von L. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Scholz,
ich fahre seit kurzem einen 50 cm³ Motoroller und habe eine Frage zu den Führerscheinklassen. Mit dem normalen Autoführerschein der Klasse B, darf man so einen Roller bis 50 cm³ Hubraum und 45 km/h fahren. Wieso diese unnsinige Beschränkung auf 45 km/h also 5 km/h unter der maximal Geschwindigkeit in der Stadt? Dadurch wird man zum rollenden Hindernis für die Autofahrer, die ja im Schnitt mit knapp 60 unterwegs sind. Durch riskante Überhohlmaneuver gefärden die Autos so die Rollerfahrer ungemein. Dürften die Roller 50 oder 60 km/h fahren, könnten sie im Verkehr mitschwimmen und wären nicht mehr durch die genervten Autofahrer gefärdet. Und diese maximal 15 km/h mehr würden im Vergleich sicher nicht zu mehr Unfällen führen. Denn wer unsicher mit seinem Roller fahren will, frisiert ihn auch jetzt schon und wahrscheinlich sogar auf schneller als 60 km/h. Würde man die Grenze auf 60 erhöhen würden sicher weniger Jugendliche ihre Roller illegal hochrüsten, was ja auch zum Verlust des Versicherungsschutzes führt und so zu weiteren Problemen.
Mit freundlichen Grüßen Franz von Lucke
Sehr geehrter Herr von Lucke,
die Änderung der Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 auf 45 km/h wurde im Zuge der Vereinheitlichung des EU-Fahrererlaubnisrechts beschlossen. Auf dem Weg zur Harmonisierung des EU-Fahrerlaubnisrechts verabschiedete der Ministerrat der Europäischen Gemeinschaft Richtlinien zum neu einzuführenden EU-Führerschein. Grundgedanke der Vereinheitlichung des EU-Fahrerlaubnisrechts war u.a. die gegenseitige unbefristete Anerkennung der Führerscheine in den EU-Mitgliedsstaaten. Ab dem 01. Januar 1999 wurde das neue Führerscheinrecht mit internationalen Fahrerlaubnisklassen mit verschiedenen Unterklassen eingeführt, welche die bisher in Deutschland gültigen Klassen 1 bis 5 ablösten. Die in diesem Zuge beschlossene Herabsetzung um 5 km/h ist bedauerlich.
MIt freundlichen Grüßen
Olaf Scholz