Frage an Olaf Scholz von Gerd B. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Scholz,
für Ihre neue Aufgabe wünsche ich Ihnen viel Erfolg.
Ich bin Rentner, Jahrgang 1940 und habe in der ehem. DDR 28 Jahre als Ingenieur bzw. Dipl. Ingenieur in div. Produktionsbetrieben gearbeitet.
Meine Frau hat die DDR 1988 illegal verlassen, während ich Anfang Sept. 1989 über Ungarn mit beiden Kindern aus der DDR geflohen bin. Die Gründe sind Ihnen ja hinreichend bekannt.
Nach unserer Übersiedlung erhielten wir die Versorgungszusage zur Alterssicherung durch das Fremdrentengesetz.
Nach meinem Antrag auf Rentenklärung erhielt ich die nüchterne Mitteilung, das ich weder nach FRG, noch nach dem AAÜG , sondern für 35 Jahre Arbeit in der DDR mit einem monatl. Lohn von 600.- Mark berentet werde.
Obwohl ich alle Kriterien erfülle, Fluchtdatum, VE Produktionsbetrieb,Dipl.Ing., ect. wurden mir meine Anwartschaften durch das nachträgliche Einschieben von Stichtagen aberkannt.
Berufskollegen, Dipl.Ingenieure, die in der DDR geblieben sind, erhalten eine Intelligenzrente, mit oder ohne FZR, nach dem AAÜG. Die Intelligenzrente wurde uns durch die Stichtagsreglung 30.6.90 verschlossen.
Unsere Flucht aus der DDR wurde uns bei der Rentenberechnung zum Verhängnis, ich und viele meiner Mitstreiter mit ähnlichem oder schlimmeren Schicksalen, werden bestraft, weil sie die DDR verlassen haben.
1. Finden Sie das gerecht und sozial, wenn ich für meine DDR Zeit wesentlich weniger Rente bekomme als diejenigen, die in der DDR geblieben sind ? Haben nicht die Leute, die geflohen sind,die durch Ausreise oder über Gefängnisse nach der BRD gekommen sind, die gleichen Rechte ? Haben nicht alle diese Leute einen Beitrag zur Wiedervereinigung geleistet ?
2. Warum sind bei Anerkennung der Zusatzversorgungssysteme der Stasi, NVA, Zoll, Polizei, Funktionäre, die für die Toten an der Mauer verantwortlich sind, usw. keine ähnlichen Stichtage wie beim FRG oder beim AAÜG eingeschoben wurden ? Ist doch seltsam ?
Sehr geehrter Herr Bartmuß,
vielen Dank für Ihre Anfrage auf Abgeordnetenwatch. Jede Email wird von mir oder einem meiner Mitarbeiter gelesen. Ihre Hinweise und Anmerkungen erreichen mich daher in jedem Fall. Ich bitte um Verständnis, dass ich angesichts von unzähligen Briefen und Emails, die mich täglich erreichen, nicht alle persönlich beantworten kann. Für das Amt des Bundesministers für Arbeit und Soziales und Gespräche und Veranstaltungen in meinem Wahlkreis bliebe dann keine Zeit mehr.
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern aus meinem Wahlkreis Hamburg-Altona beantworte ich gerne persönlich. Damit ich Ihnen antworten kann, teilen Sie bitte meinem Büro unter olaf.scholz@bundestag.de Ihre Anschrift mit, falls Sie dies nicht schon bei Abgeordnetenwatch getan haben.
Wenn Sie nicht im Wahlkreis Hamburg-Altona wohnen, bitte ich Sie, sich mit Ihrem Anliegen an den für Ihren Wahlkreis oder fachlich engagierten Bundestagsabgeordneten der SPD zu wenden. Mein Büro hilft Ihnen gerne, den richtigen Ansprechpartner zu finden, wenn Sie mir Ihre Anschrift mitteilen.
Wenn Sie eine Frage an den Bundesminister für Arbeit und Soziales haben, nutzen Sie bitte das Kontaktformular auf der Internetseite www.bmas.de oder Sie rufen das Bürgertelefon des Ministeriums an. Die nach verschiedenen Themen sortierten Telefonnummern des Bürgertelefons finden Sie ebenfalls auf der Internetseite www.bmas.de.
Mit freundlichen Grüßen
Olaf Scholz