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Frage von Johann F. N. •

Frage an Olaf Scholz von Johann F. N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Scholz,

Am 9.11.2007 haben Sie bei der Einbringung von Änderungen des Abgeordnetengesetzes gesagt:

"Wir werden auch für die Abgeordneten das Renteneintrittsalter mit 67 Jahren festsetzen, so wie das für die Bürgerinnen und Bürger in der gesetzlichen Rentenversicherung auch der Fall ist."

Ihr Kollege und Mitinitiant Dr. Röttgen führte wenig später aus:

"Wenn die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach einem Prozess von 20 Jahren ein Renteneintrittsalter von 67 Jahren akzeptieren müssen, dann muss das auch der Bundestagsabgeordnete akzeptieren. Wer dagegen stimmt, der stimmt auch dafür, dass wir das Privileg behalten, anders als die arbeitende Bevölkerung mit 65 Jahren in Rente zu gehen. Wir sind gegen dieses Privileg für Abgeordnete."

Es ist zu begrüßen, dass die Altersgrenze für die Altersentschädigung von Abgeordneten wirkungsgleich vom 65. auf das 67. Lebensjahr erhöht werden soll. Damit wird auch das Alter für den frühestmöglichen Anspruch von bisher 55 auf 57 Jahre erhöht.

Wenn Sie es nicht schon wissen sollten, so werden Sie in Ihrer künftigen Aufgabe als Bundesminister für Arbeit und Soziales bald erfahren, dass langjährig Versicherte (35 Jahre), die künftig mit 63 Jahren frühestens 4 Jahre vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen können, einen Abschlag von 14,4% (Schwerbehinderte ab Alter 62 mit 10,8%) in Kauf nehmen müssen. Grund für diese Abschläge: die längere Rentenlaufzeit.

Warum gilt dieser Grund nicht auch für Abgeordnete, die auch nach den vorgeschlagenen Änderungen nach 18 Jahren als Abgeordnete weiterhin 10 Jahre früher mit 57 Anspruch auf Altersentschädigung haben sollen? Oder sind die Initianten des Gesetzentwurfs doch für ein Privileg für Abgeordneten? Bei 10 Jahren früher ergäbe ein wirkungsgleicher Abschlag zwar sogar 36 %. Dem kann man aber ja durch ein Heraufsetzen des Alters von 57 ebenfalls auf 63 begegnen, oder?

Mit freundlichen Grüßen
Johann F. Niemeyer

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Niemeyer,

vielen Dank für Ihre Anfrage auf Abgeordnetenwatch. Jede Email wird von mir oder einem meiner Mitarbeiter gelesen. Ihre Hinweise und Anmerkungen erreichen mich daher in jedem Fall. Ich bitte um Verständnis, dass ich angesichts von unzähligen Briefen und Emails, die mich täglich erreichen, nicht alle persönlich beantworten kann. Für das Amt des Bundesministers für Arbeit und Soziales und Gespräche und Veranstaltungen in meinem Wahlkreis bliebe dann keine Zeit mehr.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern aus meinem Wahlkreis Hamburg-Altona beantworte ich gerne persönlich. Damit ich Ihnen antworten kann, teilen Sie bitte meinem Büro unter olaf.scholz@bundestag.de Ihre Anschrift mit, falls Sie dies nicht schon bei Abgeordnetenwatch getan haben.

Wenn Sie nicht im Wahlkreis Hamburg-Altona wohnen, bitte ich Sie, sich mit Ihrem Anliegen an den für Ihren Wahlkreis oder fachlich engagierten Bundestagsabgeordneten der SPD zu wenden. Mein Büro hilft Ihnen gerne, den richtigen Ansprechpartner zu finden, wenn Sie mir Ihre Anschrift mitteilen.

Wenn Sie eine Frage an den Bundesminister für Arbeit und Soziales haben, nutzen Sie bitte das Kontaktformular auf der Internetseite www.bmas.de oder Sie rufen das Bürgertelefon des Ministeriums an. Die nach verschiedenen Themen sortierten Telefonnummern des Bürgertelefons finden Sie ebenfalls auf der Internetseite www.bmas.de.

Mit freundlichen Grüßen
Olaf Scholz

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