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Frage von Thomas T. •

Frage an Olaf Scholz von Thomas T. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Olaf Scholz,

erst einmal, trotz des traurigen Anlasses, herzlichen Glückwunsch zu ihrer wohl bevorstehenden Ernennung zum Bundesminister für Arbeit.

An sie, auch als Fachanwalt für Arbeitsrecht, folgende Frage:

Wie ist die Auffassung des Bundesministeriums für Arbeit zum Schutz vor "Mobbing" ?
Wie ist die Einschätzung der bestehenden Gesetzeslage?
Besteht nicht etwa dringender Handlungsbedarf?

Zahlreiche Antworten auf Anfragen (gerade an Abgeordnete der SPD) von Betroffenen zeugen m.E. von einer gelinde gesagt Fehleinschätzung des Themas bzw. der Dringlichkeit von gesetzgeberischen Massnahmen.

Exemplarisch möchte ich da eine Einschätzung ihrer Parteigenossin Nahles anführen, die der Auffassung ist: "Mobbing speziell am Arbeitsplatz ist bereits jetzt arbeitsrechtlich verboten, die als Mobbing bezeichneten Verhaltensweisen bereits jetzt strafbar."

De facto hiesse das: Was verboten ist, kann es nicht geben - wenn doch, dann wird das auch geahndet.

Die ständige Rechtssprechung deutscher Arbeitsgerichte zeigt jedoch ein diametral gegenteiliges Bild der Realität.

Mobbingopfer in der Bundesrepublik haben nicht nur auf Grund der Beweislast nahezu keine Möglichkeit, die erlittenen Straftaten gerichtsfest zu belegen.
In einem Grossteil der Fälle kommt es, aus ihnen Herr Minister Scholz sicherlich hinreichend bekannten Gründen, noch nicht mal zur Einreichung einer Klage.
Selbst, wenn eine Klage eingereicht wird, so richtet die sich hilfsweise oft gegen einen anderen Tatbestand, auf dessen sichere Zurückweisung sich die Beklagte schon im Voraus hinreichend vorbereiten konnte.

Vielen Dank für ihr Interesse und eine Antwort !

mit freundlichen Grüssen

Thomas Theisen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Theisen,

vielen Dank für Ihre Anfrage auf Abgeordnetenwatch. Jede Email wird von mir oder einem meiner Mitarbeiter gelesen. Ihre Hinweise und Anmerkungen erreichen mich daher in jedem Fall. Ich bitte um Verständnis, dass ich angesichts von unzähligen Briefen und Emails, die mich täglich erreichen, nicht alle persönlich beantworten kann. Für das Amt des Bundesministers für Arbeit und Soziales und Gespräche und Veranstaltungen in meinem Wahlkreis bliebe dann keine Zeit mehr.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern aus meinem Wahlkreis Hamburg-Altona beantworte ich gerne persönlich. Damit ich Ihnen antworten kann, teilen Sie bitte meinem Büro unter olaf.scholz@bundestag.de Ihre Anschrift mit, falls Sie dies nicht schon bei Abgeordnetenwatch getan haben.

Wenn Sie nicht im Wahlkreis Hamburg-Altona wohnen, bitte ich Sie, sich mit Ihrem Anliegen an den für Ihren Wahlkreis oder fachlich engagierten Bundestagsabgeordneten der SPD zu wenden. Mein Büro hilft Ihnen gerne, den richtigen Ansprechpartner zu finden, wenn Sie mir Ihre Anschrift mitteilen.

Wenn Sie eine Frage an den Bundesminister für Arbeit und Soziales haben, nutzen Sie bitte das Kontaktformular auf der Internetseite www.bmas.de oder Sie rufen das Bürgertelefon des Ministeriums an. Die nach verschiedenen Themen sortierten Telefonnummern des Bürgertelefons finden Sie ebenfalls auf der Internetseite www.bmas.de.

Mit freundlichen Grüßen
Olaf Scholz

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.
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