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Frage von Thomas S. •

Frage an Olaf Scholz von Thomas S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Scholz,

ich wende mich heute an Sie mit der Bitte um Beantwortung zweier Fragen.

Zum einen bitte ich Sie, mir mitzuteilen, ob nunmehr 17 Jahre nach dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland nach § 23 GG (sog. Wiedervereinigung) alle Bundesbeamten und insbesondere die Soldaten der Deutschen Bundeswehr die gleiche Besoldung bzw. Entlohnung erhalten. Da ich vermute, dass die Arbeit eines Jetpiloten, Panzerkommandanten, Kompaniechefs etc. unabhängig vom Standort überall gleich ist und im öffentlichen Dienst darüber hinaus ein variabler Ortszuschlag gezahlt wird, um Preisdifferenzen aufgrund des Stationierungsortes auszugleichen, wäre zu vermuten, dass in Übereinstimmung mit dem Einigungsvertrag die Grundentlohnung nunmehr angepasst ist. Bitte lassen Sie mich wissen, seit wann dem so ist.

Zum zweiten verfolge ich sehr interesseirt die aktuell Debatte um die Erhöhung der Abgeordnetendiäten. Ihre sehr detaillierten Ausführungen dazu begrüße ich ausdrücklich, da sie dazu beitragen, die Diskusion zu versachlichen.
Sicher gibt es für die dargestellte Änderung gute Argumente. Leider muss ich feststellen, dass Sie anführen "... Die Arbeitslosigkeit sinkt. Löhne, Gehälter und auch die Renten steigen allmählich wieder."
Ich finde es an dieser Stelle bemerkenswert, dass die völlig unterschiedlichen Dimensionen der Nominal- und der Realeinkommenszuwächse an dieser Stelle nicht diskutiert werden. Ich würde es für eine interessante Idee halten, die Einkommensentwicklung der Abgeordneten zusammen mit der Entwicklung der Altersrenten an die Reallohnentwicklung zu koppeln. Gibt es aus Ihrer Sicht ernstzunehmende Argumente, die dagegen sprechen ?

Vielen Dank für Ihre Antwort

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