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Frage von Barbara U. •

Frage an Olaf Scholz von Barbara U. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Scholz
Ich bin auch für eine Abänderung der Leistungsdauer des Arbeitslosengeldes.

Wenn man die Dauer der Leistung an die Dauer der Beitragszahlung bindet, wäre es gerechter, als wenn man diese vom Alter abhängig macht.
Es gibt 40Jährige mit Familie, die 20 Jahre Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt haben und 55Jährige, die vielleicht erst 5 Jahre gezahlt haben. Wer für die Alterssicherung Beiträge gezahlt hat, kriegt die Rente doch auch nach Höhe und Dauer der Beitragszahlung berechnet. Wo ist also das Problem, es bei der Arbeitslosenversicherung ebenso zu machen?

B. Uduwerella

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Sehr geehrte Frau Uduwerella,

vielen Dank für Ihre Email. Ich verstehe sehr gut, dass Sie sich Gedanken über eine längere Zahlung des Arbeitslosengeldes I machen.

Ich unterstütze den Vorschlag unseres Parteivorsitzenden Kurt Beck, die längere Zahlung des Arbeitslosengeldes I (24 statt 18 Monate) für ältere Arbeitslose einzuführen. Das ist besser als die bisher diskutierten Vorschläge (vor allem der des Ministerpräsidenten Rüttgers) zur Koppelung der Bezugsdauer des ALG I an die Beitragsjahre. Denn diese Vorschläge haben einige negative Folgen.

Rüttgers hat seinen Vorschlag, statt 18 Monate nach 40 Jahren Berufsleben und Beitragszahlung 24 Monate ALG I zu zahlen, mit einer ganzen Reihe weiterer Vorschläge verknüpft. Rüttgers Vorstellungen benachteiligen Frauen, junge Familien und auch ältere Arbeitslose. Weil seine Vorschläge aufkommensneutral sein sollen, muss das Geld woanders eingespart werden. Also soll bei allen Menschen, die weniger als 10 Jahre am Stück in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, gekürzt werden. Statt 12 Monaten Arbeitslosengeld soll es für die nur noch 6 Monate geben.

Diejenigen also, die noch nicht so lange im Job sind, die weniger Kündigungsschutz genießen und besonderen Schutz brauchen, werden von Rüttgers benachteiligt. Frauen, junge Familien und auch Ältere, die vorher schon einmal arbeitslos waren, bekommen, wenn sie erneut arbeitslos werden, weniger. Denn der Versicherungsschutz braucht sich auf. Wer irgendwann einmal Arbeitslosengeld in Anspruch nehmen musste, fängt bei Null an und kommt nie in den Genuss der 24 Monate Arbeitslosengeld. Im Gegenteil: wer nach der Arbeitslosigkeit zunächst einen Job gefunden hat und dann erneut arbeitslos wird, soll nach der Vorstellung von Rüttgers dann lediglich 6 Monate Arbeitslosengeld erhalten. Er steht also viel schlechter da als heute. So könnte es passieren, dass ein älterer Arbeitsloser, der mit 52 arbeitslos wird, nach einem halben Jahr wieder einen Job findet und dann nach drei Jahren erneut arbeitslos wird, nur eine kürzere Bezugsdauer des ALG I hat, weil er vor seiner Arbeitslosigkeit nicht ausreichend lange gearbeitet hat.

Doch im Kleingedruckten bei Rüttgers steht noch mehr. Er will zur Finanzierung seiner Idee zunächst die Unterstützung für Langzeitarbeitslose weitgehend abschaffen. Wenn beispielsweise ein 51-jähriger Facharbeiter arbeitslos wird, muss er nach dem Bezug von Arbeitslosengeld I einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen. Das wird ihm aber nach Rüttgers´ Vorstellung nur noch gezahlt, wenn weder seine 30-jährigen Kinder noch seine Rentner-Eltern ihn unterstützen können. Er muss also zunächst an die Sparbücher der eigenen Eltern und die Konten seiner Kinder, bevor er künftig Arbeitslosengeld II erhält. Damit wird die Unterstützung für Langzeitarbeitslose faktisch abgeschafft.

Diese Vorschläge des Ministerpräsidenten von Nordrhein-Westfalen, die er mit einer Verknüpfung der Bezugsdauer des ALG I an die Beitragsjahre verbindet, wird die SPD nicht mitmachen.

Mit freundlichen Grüßen

Olaf Scholz

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